Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Zug
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
Im Kanton Zug gehören die Belege zu den Weiterbildungskosten zu den zwingend einzureichenden Unterlagen, auch bei eTax.zug. Abgezogen werden nur selbst getragene Kosten, unter Code 245 für Person 1 und Code 246 für Person 2. Die Steuererklärung 2025 ist bis am 30. April 2026 einzureichen; Fristerstreckungen bis 31. Dezember 2026 sind gebührenfrei.
Welche Belege das Zuger Steueramt verlangt
Zug fordert grundsätzlich wenig Papier: Einzureichen sind laut Wegleitung 2025 «nur die Bescheinigungen, Aufstellungen und Belege, welche ausdrücklich verlangt werden». Die Weiterbildung gehört aber dazu. In der Liste «Zwingend einzureichende Belege zur Steuererklärung 2025» steht:
| Code | Bezeichnung | Belege |
|---|---|---|
| 245 | Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, Person 1 | zwingend einzureichen |
| 246 | Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, Person 2 | zwingend einzureichen |
Der Wortlaut der Liste: «Belege über die geltend gemachten berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten». Das gilt ausdrücklich auch, wenn Sie mit eTax.zug einreichen. Die Codebezeichnung macht zudem klar, dass nur selbst getragene Kosten zählen. Was ein Arbeitgeber oder eine andere Stelle bezahlt hat, gehört nicht in Code 245 oder 246. Zur Rolle des Lohnausweises: Arbeitgeber zahlt Coaching.
Für die Praxis
Legen Sie zu jeder Position Rechnung und Zahlungsnachweis bei und vermerken Sie Beiträge Dritter. So lässt sich der selbst getragene Betrag in Code 245/246 ohne Rückfrage nachvollziehen.
Belege mit eTax.zug einreichen
Die Steuererklärung reichen Sie in Zug elektronisch mit eTax.zug oder beim Gemeindesteueramt ein. In eTax.zug laden Sie die Belege hoch. «Wenn Sie die Steuererklärung papierlos bzw. elektronisch einreichen, ist eine elektronische Unterschrift nicht erforderlich», so die Wegleitung 2025. Die erfolgreiche Übermittlung wird per E-Mail bestätigt. Eine unterschriebene Freigabequittung erwähnt die Wegleitung nicht.
Fristen für die Steuererklärung im Kanton Zug
§ 125 StG verpflichtet Steuerpflichtige, die Formulare wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und fristgemäss einzureichen. Die Wegleitung 2025 nennt die Daten:
| Fall | Frist oder Regel | Gebühr |
|---|---|---|
| Ordentliche Einreichung | 30. April 2026 | – |
| Fristerstreckung bis 31. Dezember 2026 | elektronisch via zg.ch/tax; Antwort nur bei Ablehnung, keine Antwort heisst genehmigt | keine |
| Fristerstreckung über den 31. Dezember 2026 hinaus | nur bei zwingender Begründung | CHF 35 je Bewilligung |
Wenn die Frist im Kanton Zug verpasst ist
Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht und keine Fristerstreckung beantragt, riskiert laut Wegleitung 2025, «im Sinne von § 130 Abs. 3 StG nach Ermessen eingeschätzt» zu werden. Wie Sie bei Rückfragen vorgehen, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Aufbewahren
Die Wegleitung 2025 sagt: «Belege, die noch nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, sind mindestens bis zur Rechtskraft der Veranlagung aufzubewahren.» Eine längere Frist für Angestellte nennt sie nicht.
Allgemeines zum Abzug lesen Sie unter Weiterbildungsabzug im Kanton Zug und Coaching steuerlich absetzen.
Fragen und Antworten
Muss ich in Zug Belege für die Weiterbildung beilegen?
Ja. Die Wegleitung 2025 führt «Belege über die geltend gemachten berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten» unter den zwingend einzureichenden Belegen auf, auch bei eTax.zug.
Unter welchem Code stehen die Weiterbildungskosten?
Unter Code 245 für Person 1 und Code 246 für Person 2, bezeichnet als «Selbst getragene berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten».
Muss ich bei eTax.zug unterschreiben?
Nein. Laut Wegleitung 2025 ist bei papierloser Einreichung keine elektronische Unterschrift erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung wird per E-Mail bestätigt.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 in Zug eingereicht sein?
Bis am 30. April 2026, elektronisch oder beim Gemeindesteueramt.
Kostet eine Fristerstreckung in Zug etwas?
Gesuche bis 31. Dezember 2026 sind gebührenfrei und gelten ohne Antwort als genehmigt. Darüber hinaus nur mit zwingender Begründung und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 35.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Belege, die nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, sind laut Wegleitung mindestens bis zur Rechtskraft der Veranlagung aufzubewahren.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Zug | Wegleitung zur Steuererklärung 2025 für natürliche Personen, S. 3 und 9–11, S. 18 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Zug | Wegleitung und Formulare natürliche Personen | aktuell | 01.10.2026 |
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