Supervisionspflicht Coach: Was der bso verlangt
Kurz beantwortet
Aktivmitglieder des bso müssen ihre Beratungstätigkeit jährlich reflektieren: im Schnitt 18 Stunden Intervision oder 9 Stunden Einzelsupervision, dazu eine dokumentierte Prozessanalyse. Geprüft wird das nicht jährlich, sondern alle drei Jahre im Qualitätsentwicklungsgespräch. Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert laut Reglement den Ausschluss aus dem Verband.
Was die Supervisionspflicht für Coaches beim bso bedeutet
Coach ist keine geschützte Berufsbezeichnung – Aufsicht gibt es nur über die freiwillige Verbandsmitgliedschaft. Der bso verlangt von allen Aktivmitgliedern seit dem 1. April 2005 ein verbindliches Qualitätssystem. Ein Baustein davon ist die «Reflexion des beraterischen Handelns und der laufenden Beratungsprozesse» – im Alltag als Supervisionspflicht bezeichnet. Sie verpflichtet aktive bso-Mitglieder, ihre Beratungsarbeit regelmässig mit Beratungskolleg:innen oder einer Einzelsupervisorin beziehungsweise einem Einzelsupervisor zu reflektieren, nicht nur einmalig während der Ausbildung.
Wie viele Stunden Supervision muss ich als Coach pro Jahr nachweisen?
Der Standard ist in Stunden festgelegt, nicht in einer Anzahl Sitzungen. Aktivmitglieder bso weisen durchschnittlich 18 Stunden Intervision oder 9 Stunden Einzelsupervision pro Jahr nach, dazu eine dokumentierte Prozessanalyse pro Jahr. Beide Formen gelten als gleichwertig; massgeblich ist, welche in der eigenen Praxis überwiegt.
| Element | Umfang | Bemerkung |
|---|---|---|
| Intervision (Gruppe) | durchschnittlich 18 Std. pro Jahr | Alternative zur Einzelsupervision |
| Einzelsupervision | durchschnittlich 9 Std. pro Jahr | Alternative zur Intervision |
| Prozessanalyse | 1 dokumentierte Analyse pro Jahr | zusätzlich zur Intervision/Supervision |
| Weiterbildung (separates Element) | 60 Std. in 3 Jahren, davon mind. 30 Std. extern | getrennt von der Reflexionspflicht zu führen |
| Nachweiszyklus | alle 3 Jahre | im Qualitätsentwicklungsgespräch |
Parallel dazu läuft die allgemeine Weiterbildungspflicht: 60 Stunden innerhalb von drei Jahren, davon mindestens 30 Stunden bei externen Anbietern. Diese Stunden sind von der Reflexionspflicht getrennt zu führen, auch wenn beide Elemente im selben Qualitätsportfolio dokumentiert werden.
Wie wird der Nachweis dokumentiert und geprüft?
Ein Nachweis pro Jahr reicht dem bso nicht als Kontrollpunkt; überprüft wird im Dreijahresrhythmus, im sogenannten Qualitätsentwicklungsgespräch. Neue oder aus einer anderen Mitgliedskategorie übertretende Mitglieder erbringen ihren ersten Nachweis erst im dritten auf das Eintrittsjahr folgenden Jahr.
- Dokumentation: Bestätigung durch die Intervisionsgruppe oder den Q-Zirkel (gegenseitige Unterschrift) oder Unterschrift der Einzelsupervisorin beziehungsweise des Einzelsupervisors.
- Gesprächsform: Qualitätsentwicklungsgespräch mit mindestens zwei Personen oder zwei Einzelgesprächen; mindestens eine Gesprächsperson ist aktives bso-Mitglied.
- Grundlage: das gesamte Qualitätsportfolio, nicht nur die Supervisionsstunden allein.
Wird die Erfüllung der Standards im Gespräch festgestellt, aber die entsprechende Beurteilung verweigert, können Mitglieder bei der Aufnahme- und Qualitätskommission bso Rekurs einreichen.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Bleibt die Bestätigung aus, ist die Folge nicht sofort der Ausschluss, aber ein Auftrittsverbot unter dem Verbandslabel: Wer die Bestätigung nicht frist- beziehungsweise vereinbarungsgemäss einreicht, in den Status «Passiv» wechselt oder aus dem bso austritt, darf sich nicht mehr als «Berater:in bso» bezeichnen. Fehlt der Nachweis des Qualitätsentwicklungsgesprächs dauerhaft, führt das laut Reglement zum Ausschluss aus dem bso nach Artikel 8 Absatz 2 der Vereinsstatuten; auf Antrag ist stattdessen eine Umwandlung in die Passivmitgliedschaft möglich.
Was das für Auftraggebende bedeutet
Ein Gütesiegel «bso» auf einer Website ist kein einmaliger Titel, sondern eine laufend zu erneuernde Bestätigung. Das Rekursverfahren bei der Aufnahme- und Qualitätskommission ist dabei ein anderer Weg als eine Aufsichtsbeschwerde gegen ein Mitglied; die entsprechenden Instanzen sind im Artikel Grenzen des Coachings: Wann eine Überweisung an eine Fachperson nötig ist zusammengestellt.
Sonderfälle: neue Mitglieder, Berufsunterbruch und gleichwertige Systeme
Berufsunterbrüche, etwa durch eine längere Pause im Beratungsgeschäft, sind im Reglement nicht mit einer festen Frist geregelt: Zuständig für Einzelfalllösungen ist die Aufnahme- und Qualitätskommission bso, an die ein entsprechendes Gesuch zu richten ist. Wer bereits über ein eigenes, dokumentiertes Qualitätssystem verfügt, das die Qualitätsziele des bso abdeckt, kann zudem auf Antrag ein Gleichwertigkeits-Anerkennungsverfahren durchlaufen, statt die bso-Standards separat zu erfüllen.
Unterschied zur Lehrsupervision während der Coach-Ausbildung
Die Supervisionspflicht während der aktiven bso-Mitgliedschaft ist nicht dasselbe wie die Lehrsupervision, die während einer bso-anerkannten Ausbildung obligatorisch ist. Eine bso-anerkannte Ausbildung verlangt mindestens 410 begleitete Stunden über mindestens zwei Jahre inklusive verpflichtender Lehrsupervision – das betrifft angehende Coaches vor der Anerkennung. Die hier beschriebene Reflexionspflicht gilt danach, während der gesamten Dauer der Aktivmitgliedschaft. Was eine anerkannte Ausbildung insgesamt umfasst, zeigt der Artikel Welche Anerkennung ein Coach wirklich hat.
Wie andere Verbände die Pflicht zur Supervision regeln
Der bso ist nicht der einzige Verband mit einer laufenden Nachweispflicht. Die SGfB, ICF und EMCC führen eigene Rezertifizierungs- und Weiterbildungssysteme mit jeweils eigenen Kriterien für Supervision und Fortbildung; diese sind mit dem bso-Modell nicht deckungsgleich und unterscheiden sich in Umfang und Prüfzyklus. Einen Überblick über die vier Anerkennungswege liefert der Artikel Welche Anerkennung ein Coach wirklich hat; wer selbst eine Ausbildung plant, findet die Anbieterlogik im Silo Ausbildung.
Häufige Fragen zur Supervisionspflicht für Coaches
Wie viele Stunden Supervision muss ich als bso-Mitglied pro Jahr nachweisen?
Der bso verlangt durchschnittlich 18 Stunden Intervision oder 9 Stunden Einzelsupervision pro Jahr, dazu eine dokumentierte Prozessanalyse jährlich.
Wird das jedes Jahr kontrolliert?
Nein. Der Nachweis wird alle drei Jahre im Qualitätsentwicklungsgespräch überprüft, nicht jährlich einzeln eingereicht.
Was passiert, wenn ich den Nachweis nicht erbringe?
Sie dürfen sich vorübergehend nicht mehr als «Berater:in bso» bezeichnen; bleibt der Nachweis des Qualitätsentwicklungsgesprächs dauerhaft aus, droht laut Reglement der Ausschluss nach Artikel 8 Absatz 2 der Statuten.
Gilt die Pflicht schon im ersten Mitgliedsjahr?
Nein. Neue oder übertretende Mitglieder erbringen ihren ersten Nachweis erst im dritten auf das Eintrittsjahr folgenden Jahr.
Ist die Supervisionspflicht dasselbe wie die Lehrsupervision in der Ausbildung?
Nein. Die Lehrsupervision ist Teil einer bso-anerkannten Ausbildung vor der Anerkennung, die Reflexionspflicht gilt danach während der gesamten Aktivmitgliedschaft.
Kann ich Rekurs einlegen, wenn mir die Erfüllung abgesprochen wird?
Ja, bei der Aufnahme- und Qualitätskommission bso, wenn im Qualitätsentwicklungsgespräch die Nichterfüllung festgestellt und die entsprechende Beurteilung verweigert wird.
Haben SGfB, ICF und EMCC dieselbe Regel?
Nein, jeder Verband führt ein eigenes Rezertifizierungs- oder Weiterbildungssystem mit eigenen Kriterien; die Zahlen des bso lassen sich nicht direkt auf diese Verbände übertragen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung (bso) | Reglement bso: Qualitätssicherung und -entwicklung | 16. November 2021 | 27. September 2026 |