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Abzug

Weiterbildungsabzug mit Kindern: Was sich ändert

Lesezeit: 7 Minuten · Stand: 19. September 2026

Cover-Card Abzug: Weiterbildungsabzug mit Kindern – CHF 6'800 Kinderabzug pro Kind, zusätzlich zum Weiterbildungsabzug (direkte Bundessteuer 2026)
Cover-Card Abzug: Weiterbildungsabzug mit Kindern – CHF 6'800 Kinderabzug pro Kind, zusätzlich zum Weiterbildungsabzug (direkte Bundessteuer 2026)

Lesezeit: 7 Minuten · Stand: 19. September 2026

Kurz beantwortet

Der Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs bei der direkten Bundessteuer bleibt mit Kindern unverändert bei CHF 13’000 (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG). Was sich ändert, ist die Rechnung daneben: Für jedes Kind kommt ein Kinderabzug von CHF 6’800 hinzu (Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG), und Alleinerziehende mit Kindern im gleichen Haushalt erhalten den Verheiratetentarif plus eine Ermässigung von CHF 263 pro Kind (Art. 36 Abs. 2bis DBG).

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

Wer Coaching als Weiterbildung von den Steuern absetzt und gleichzeitig Kinder unterhält, sucht meist eine einzige Zahl: den Betrag, den ein Kind zusätzlich bringt oder kostet. Diese Zahl gibt es nicht als Pauschale, weil der Weiterbildungsabzug und der Kinderabzug zwei getrennte Positionen der Steuererklärung sind, die sich nicht gegenseitig verändern. Was sich mit Kindern tatsächlich ändert, ist die Zusammensetzung der Rechnung: ein zusätzlicher Einkommensabzug, unter Umständen ein anderer Tarif, und bei den Kantons- und Gemeindesteuern eine eigene, kantonal geregelte Grösse.

Die wichtigsten Zahlen
  • Weiterbildungsabzug, direkte Bundessteuer: CHF 13’000, unabhängig von der Anzahl Kinder (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG, seit 1. Januar 2025)
  • Kinderabzug, direkte Bundessteuer: CHF 6’800 pro Kind, zusätzlich zum Weiterbildungsabzug (Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG, seit 1. Januar 2025)
  • Tarifermässigung für Alleinerziehende mit Kindern im gleichen Haushalt: CHF 263 pro Kind vom berechneten Steuerbetrag (Art. 36 Abs. 2bis DBG, seit 1. Januar 2025)
  • Kantons- und Gemeindesteuern: eigener Kinderabzug nach kantonalem Recht (Art. 9 Abs. 4 StHG), keine Bundeszahl übertragbar

Ändert sich der Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs mit Kindern?

Nein. Der Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs bei der direkten Bundessteuer liegt für alle steuerpflichtigen Personen bei CHF 13’000 im Kalenderjahr, ob mit oder ohne Kinder (Art. 33 Abs. 1 Bst. j des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, DBG, SR 642.11). Die Vorschrift knüpft den Abzug an die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung der steuerpflichtigen Person selbst, nicht an deren familiäre Situation. Ein Ehepaar mit drei Kindern und eine alleinstehende Person ohne Kinder setzen ihre eigenen Coaching-Kosten also nach derselben Obergrenze ab.

Beleg

CHF 13’000, direkte Bundessteuer, Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG, in Kraft seit 1. Januar 2025. Keine Verknüpfung mit Art. 35 (Kinderabzug) oder Art. 36 (Tarif) im Gesetzestext.

Was der Kinderabzug zusätzlich bringt

Der Kinderabzug ist eine eigene Position und steht unabhängig neben dem Weiterbildungsabzug. Bei der direkten Bundessteuer werden CHF 6’800 für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind vom Einkommen abgezogen, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt (Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG). Bei getrennt besteuerten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, sofern keine Unterhaltsbeiträge für das Kind geltend gemacht werden. Wer also CHF 13’000 Weiterbildungskosten und zwei Kinder in der Steuererklärung hat, zieht bei der direkten Bundessteuer zusätzlich CHF 13’600 als Kinderabzug ab – als separate Zeile, nicht als Erhöhung des Weiterbildungsabzugs.

Warum Alleinerziehende einen anderen Steuertarif erhalten

Neben den beiden Abzügen ändert sich für einen Teil der Eltern auch der anzuwendende Tarif. Verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie verwitwete, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und ledige Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, werden nach dem für Ehepaare geltenden Tarif besteuert (Art. 36 Abs. 2bis DBG). Der so berechnete Steuerbetrag ermässigt sich zusätzlich um CHF 263 für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person. Diese Regel wirkt auf den Steuerbetrag, nicht auf das steuerbare Einkommen, und ist deshalb von den beiden Abzügen weiter oben zu unterscheiden.

Wie viel die Kinder bei der direkten Bundessteuer tatsächlich ausmachen

Die folgende Tabelle trennt die drei Grössen, die sich mit Kindern ändern können, von der einen Grösse, die konstant bleibt. Massgebend sind in allen Fällen die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.

Weiterbildungsabzug und Kinder bei der direkten Bundessteuer, Steuerperiode 2026
Grösse Betrag Ändert sich mit Kindern? Fundstelle
Weiterbildungsabzug CHF 13’000 Nein Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG
Kinderabzug pro Kind CHF 6’800 Ja, kommt hinzu Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG
Tarifermässigung pro Kind CHF 263 Ja, nur bei Elterntarif Art. 36 Abs. 2bis DBG
Kinderabzug Kanton/Gemeinde kantonal Ja, kantonal geregelt Art. 9 Abs. 4 StHG

Was für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt

Die vier Zahlen oben gelten ausschliesslich für die direkte Bundessteuer. Für die Kantons- und Gemeindesteuern schreibt das Steuerharmonisierungsgesetz vor, dass andere als die dort genannten Abzüge grundsätzlich nicht zulässig sind, macht für Kinderabzüge und übrige Sozialabzüge aber ausdrücklich eine Ausnahme zugunsten des kantonalen Rechts (Art. 9 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG, SR 642.14). Jeder Kanton legt Höhe und Ausgestaltung seines eigenen Kinderabzugs und seines eigenen Tarifs für Familien fest. Eine Bundeszahl lässt sich daraus nicht auf einen Kanton übertragen, und umgekehrt sagt kein kantonaler Betrag etwas über die direkte Bundessteuer aus. Massgebend ist in jedem Fall das Merkblatt oder die Wegleitung der Steuerverwaltung des Wohnkantons.

Eine Übersicht der kantonalen Beträge zum Weiterbildungsabzug führt die Kantons-Übersicht. Für die eigene Situation bleibt die Steuerverwaltung des Wohnkantons die massgebende Stelle.

Was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten sollten

Der Kinderabzug wird in der Steuererklärung im Feld für die Sozialabzüge eingetragen, der Weiterbildungsabzug im Feld für die Berufskosten oder Weiterbildungskosten – die beiden Positionen landen also an unterschiedlichen Stellen im Formular, wie der Beitrag zur Übersicht des Silos Abzug im Detail zeigt. Der Tarif nach Art. 36 Abs. 2bis DBG wird von der Steuerverwaltung automatisch angewendet, sobald die Angaben zum Zivilstand und zu den im Haushalt lebenden Kindern vollständig und korrekt erfasst sind; er muss nicht separat beantragt werden. Wer wissen will, wie sich der Weiterbildungsabzug auf den eigenen Steuerbetrag auswirkt, kann die Angaben im Steuerabzugs-Rechner mit und ohne Kinder gegenüberstellen. Was Coaching insgesamt kostet, bevor Abzüge und Tarif überhaupt greifen, ordnet der Beitrag im Silo Kosten ein.

Häufige Fragen

Ändert sich der Höchstbetrag von CHF 13’000 durch die Anzahl Kinder?

Nein. Der Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs nach Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG ist bei der direkten Bundessteuer für alle steuerpflichtigen Personen gleich hoch, unabhängig davon, wie viele Kinder sie unterhalten.

Kann ich den Kinderabzug und den Weiterbildungsabzug gleichzeitig geltend machen?

Ja. Es handelt sich um zwei unabhängige Positionen der Steuererklärung: den Kinderabzug nach Art. 35 Abs. 1 Bst. a DBG und den Weiterbildungsabzug nach Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG. Beide werden separat vom Einkommen abgezogen.

Was ist der Elterntarif und wer erhält ihn?

Als Elterntarif wird umgangssprachlich die Regel in Art. 36 Abs. 2bis DBG bezeichnet, wonach verwitwete, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und ledige Personen, die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, nach dem für Ehepaare geltenden Tarif besteuert werden.

Wie hoch ist die Steuerermässigung pro Kind bei der direkten Bundessteuer?

CHF 263 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person, abgezogen vom bereits nach Tarif berechneten Steuerbetrag (Art. 36 Abs. 2bis DBG).

Gilt der Kinderabzug auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern?

Ja, aber mit einem eigenen, kantonal festgelegten Betrag. Das Steuerharmonisierungsgesetz überlässt Höhe und Ausgestaltung des Kinderabzugs bei den Kantons- und Gemeindesteuern ausdrücklich dem kantonalen Recht (Art. 9 Abs. 4 StHG).

Verändert der Kinderabzug den Weiterbildungsabzug rechnerisch?

Nein. Beide Abzüge werden unabhängig voneinander vom Einkommen abgezogen und addieren sich lediglich in der Endsumme der Abzüge. Der eine wird durch den anderen weder erhöht noch begrenzt.

Wo trage ich den Kinderabzug in der Steuererklärung ein?

Im Formularfeld für die Sozialabzüge, getrennt vom Feld für Berufskosten und Weiterbildungskosten, in dem der Weiterbildungsabzug erfasst wird. Die genaue Feldbezeichnung richtet sich nach dem Formular des Wohnkantons.

Quellen

Primärquellen zu diesem Beitrag
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesversammlung / Fedlex Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Art. 33 Abs. 1 Bst. j, Art. 35 Abs. 1 Bst. a, Art. 36 Abs. 2 und 2bis, konsolidierte Fassung 2026-09-02 2026-09-19
Bundesversammlung / Fedlex Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14), Art. 9 Abs. 4, konsolidierte Fassung 2025-01-01 2026-09-19

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage bei der direkten Bundessteuer wieder, wie sie sich am 19. September 2026 aus den oben genannten Fundstellen ergibt, und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Für die eigene Veranlagung ist die Steuerverwaltung des Wohnkantons massgebend.

Verfasst von Maik Möhring für klarheitscoach.ch.