Eidgenössischer Fachausweis Coach: was die Berufsprüfung wirklich verlangt
Kurz beantwortet
Der eidgenössische Fachausweis heisst nicht «Coach», sondern «Betriebliche Mentorin / Betrieblicher Mentor». Die Berufsprüfung kostet CHF 2’250 Prüfungsgebühr, verlangt ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sowie einen schriftlichen Praxisnachweis von mindestens 20 Einzelbegleitungen und findet zweimal jährlich statt, im Frühjahr und im Herbst.
«Eidgenössischer Fachausweis Coach»: welcher Titel wirklich geschützt ist
Der Titel «Coach» ist in der Schweiz frei verwendbar – jede Person darf sich so nennen, unabhängig von Ausbildung oder Erfahrung. Anders die Berufsprüfung, aus der viele Coaching-Anbieter ihre «eidgenössische Anerkennung» ableiten: Sie führt nicht zum Titel «Coach», sondern zum staatlich geschützten Titel «Betriebliche Mentorin / Betrieblicher Mentor mit eidgenössischem Fachausweis». Die Trägerschaft der Prüfung – Swiss Leaders gemeinsam mit Swiss Trainers & Coaches und der Swiss Coaching Association (SCA) – vergibt zusätzlich das private Verbandsdiplom «Dipl. Coach SCA» an Mitglieder, die die entsprechenden SCA-Module absolviert haben. Diese Zusatzbezeichnung ist ein Verbandslabel und nicht Teil des eidgenössischen Titels. Wer ein bestimmtes Coach-Label selbst nachprüfen will, kann den Anerkennungs-Check von klarheitscoach.ch nutzen.
«Die erfolgreich bestandene Berufsprüfung führt zum staatlich anerkannten und geschützten Titel: ‹Betriebliche Mentorin / Betrieblicher Mentor mit eidgenössischem Fachausweis›.» So hält es die Trägerschaft auf ihrer eigenen Berufsbild-Seite fest.
Wer zur Prüfung antreten darf
Die Berufsprüfung «Betriebliche/r Mentor/in» setzt eine einschlägige berufliche Praxis voraus – das schreibt Artikel 28 des Berufsbildungsgesetzes (BBG, SR 412.10) für alle eidgenössischen Berufsprüfungen vor. Konkret verlangt die Trägerschaft für die Zulassung zur Prüfung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und mindestens vier Jahre Berufserfahrung. Dazu kommt ein schriftlicher Begleitungsnachweis über mindestens 20 Einzelbegleitungen von 60 bis 90 Minuten mit mindestens drei verschiedenen Personen. Wer diese Nachweise nicht erbringt, wird nicht zugelassen, unabhängig davon, welchen Vorbereitungskurs die Person besucht hat.
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) plus mindestens vier Jahre Berufserfahrung.
- Mindestens 20 Einzelbegleitungen von 60 bis 90 Minuten mit mindestens drei verschiedenen Personen, schriftlich nachgewiesen.
- Mindestens neun Sitzungen Selbstreflexion über mindestens sechs Monate bei anerkannten Begleitungspersonen.
Was die Selbstreflexion konkret verlangt
Neben der fachlichen Praxis prüft die Zulassungsstelle auch die Selbstreflexion der Kandidatinnen und Kandidaten. Verlangt wird eine Bestätigung anerkannter Begleitungspersonen über die Teilnahme während mindestens sechs Monaten an mindestens neun Sitzungen – entweder als Gruppensitzung von 180 bis 240 Minuten (bei maximal 10 Personen und maximal drei anerkannten Begleitungspersonen) oder als Einzelbegleitung von je 120 Minuten. Die Liste der anerkannten Begleitungspersonen führt die Prüfungskommission selbst; ein Vorbereitungskurs allein ersetzt diese Sitzungen nicht.
Wie die Prüfung selbst abläuft
Die Berufsprüfung gliedert sich in vier Prüfungsteile, darunter ein praxisnahes Fachgespräch und eine Live-Begleitung mit anschliessender Reflexion. Geprüft wird im Campus Sursee. Die Trägerschaft führt die Prüfung zweimal jährlich durch, im Frühjahr und im Herbst, mit je maximal 130 Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Zwischen Anmeldeschluss und Prüfungsergebnis liegen rund vier Monate: Für den Herbsttermin 2026 endete die Anmeldefrist am 26. Juli 2026, das Ergebnis wird am 7. Dezember 2026 mitgeteilt.
Was die Prüfung kostet – und was davon der Bund zurückerstattet
Die Prüfungsgebühr selbst beträgt CHF 2’250 und wird erst nach erfolgter Zulassung in Rechnung gestellt. Das ist nicht der ganze Aufwand: Dazu kommen die Kosten des Vorbereitungskurses, die je nach Bildungsinstitution stark variieren und separat zu budgetieren sind. Für die Kursgebühren – nicht für die Prüfungsgebühr selbst – kann der Bund nach Artikel 66b ff. der Berufsbildungsverordnung (BBV, SR 412.101) einen Beitrag leisten. Wie dieser Bundesbeitrag beantragt wird und was er in der Praxis ausmacht, zeigt der Artikel Coach werden in der Schweiz: was der Bund zurückzahlt.
Was diese Prüfungsgebühr nicht enthält
CHF 2’250 ist allein die Gebühr für die Berufsprüfung. Die Kosten des Vorbereitungskurses kommen separat dazu und variieren stark je nach Bildungsinstitution; sie sind bei den einzelnen Anbietern zu erfragen.
Wer die Prüfung genehmigt und trägt
Rechtlich handelt es sich um eine eidgenössische Berufsprüfung nach Artikel 28 BBG: Die zuständige Organisation der Arbeitswelt regelt Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren und Titel selbst – die Vorschriften unterliegen aber der Genehmigung durch das SBFI. Für die Berufsprüfung «Betriebliche/r Mentor/in» ist diese Organisation die Trägerschaft aus Swiss Leaders, Swiss Trainers & Coaches und der Swiss Coaching Association (SCA); die geltende Prüfungsordnung datiert vom 18. Juni 2019. Wer prüft, ob ein bestimmtes Coach-Label überhaupt auf einer geregelten Grundlage beruht, findet eine Übersicht im Artikel Welche Anerkennung ein Coach wirklich hat.
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Vorbildung | Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) + mind. 4 Jahre Berufserfahrung |
| Selbstreflexion | Mind. 6 Monate, mind. 9 Sitzungen bei anerkannten Begleitungspersonen |
| Praxisnachweis | Mind. 20 Einzelbegleitungen (60–90 Min.) bei mind. 3 Personen |
| Prüfungsgebühr | CHF 2’250, fällig nach Zulassung |
| Prüfungsteile | 4 Teile, u. a. Fachgespräch und Live-Begleitung |
| Prüfungstermine | 2× jährlich (Frühjahr/Herbst), max. 130 Anmeldungen je Termin |
| Rechtsgrundlage | Art. 28 BBG (SR 412.10); Prüfungsordnung vom 18.06.2019, SBFI-genehmigt |
Was nach dem Fachausweis folgt
Der Fachausweis ist nicht die letzte Stufe. Wer sich weiter spezialisieren will, kann anschliessend die Höhere Fachprüfung für Beratungspersonen ablegen, in den Fachrichtungen Supervisor/in-Coach oder Organisationsberater/in. Diese Prüfung setzt bereits vertiefte Beratungserfahrung voraus und wird von einer eigenen Trägerschaft organisiert. Einen Überblick über die verschiedenen Labels und Verbände liefert die Silo-Übersicht Anerkennung von klarheitscoach.ch.
Häufige Fragen zum eidgenössischen Fachausweis für Coaches
Gibt es den «eidgenössischen Fachausweis Coach» wirklich unter diesem Namen?
Nein. Der geschützte Titel lautet «Betriebliche Mentorin / Betrieblicher Mentor mit eidgenössischem Fachausweis». «Coach» bleibt eine ungeschützte Bezeichnung, die jede Person unabhängig von dieser Prüfung führen darf.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2’250 und wird nach der Zulassung fällig. Die Kosten des Vorbereitungskurses kommen separat dazu und variieren je nach Anbieter.
Wer darf zur Prüfung antreten?
Verlangt werden ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, mindestens vier Jahre Berufserfahrung, ein Begleitungsnachweis über mindestens 20 Einzelbegleitungen sowie mindestens neun Sitzungen Selbstreflexion bei anerkannten Begleitungspersonen.
Wie oft findet die Prüfung statt?
Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, mit je maximal 130 Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Zahlt der Bund einen Beitrag an die Ausbildung?
Ja, an die Kursgebühren des Vorbereitungskurses – nicht an die Prüfungsgebühr selbst. Details dazu im Artikel zum Bundesbeitrag für Coach-Ausbildungen.
Was ist der Unterschied zwischen «Betriebliche/r Mentor/in» und «Dipl. Coach SCA»?
«Betriebliche/r Mentor/in mit eidgenössischem Fachausweis» ist der staatlich geschützte Titel der Berufsprüfung. «Dipl. Coach SCA» ist ein zusätzliches privates Verbandsdiplom der Swiss Coaching Association für Mitglieder, die deren eigene Module absolviert haben.
Was kommt nach dem Fachausweis?
Wer sich weiter spezialisieren will, kann die Höhere Fachprüfung für Beratungspersonen in den Fachrichtungen Supervisor/in-Coach oder Organisationsberater/in ablegen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Berufsbildungsgesetz (BBG), SR 412.10 | Art. 28 BBG | Fedlex, Stand 1. März 2025 | 25. September 2026 |
| Berufsbildungsverordnung (BBV), SR 412.101 | Art. 66b ff. BBV | Fedlex, Stand 1. März 2025 | 25. September 2026 |
| Swiss Leaders / Trägerschaft Betriebliche/r Mentor/in | Prüfungsordnung vom 18. Juni 2019 | 18.6.2019 | 25. September 2026 |
| Swiss Leaders / Trägerschaft Betriebliche/r Mentor/in | Prüfungsgebühr, Termine und Ablauf | Laufend aktualisiert | 25. September 2026 |
| Swiss Leaders / Trägerschaft Betriebliche/r Mentor/in | Berufsbild und geschützter Titel | Laufend aktualisiert | 25. September 2026 |
| SDBB / berufsberatung.ch | Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung | Laufend aktualisiert | 25. September 2026 |