Steuerfuss Alle: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du Jura
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Kurz beantwortet
In Alle beträgt der Gemeindesteuerfuss 225, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet), Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Jura festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.
Zwei Nachbargemeinden im Kanton Jura können für dasselbe Coaching unterschiedlich viel Steuerersparnis bedeuten. Diese Seite zeigt, wo Alle steht.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 6771 |
| Steuerfuss | 225 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet) |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Alle liegt etwas höher als der Durchschnitt im Kanton Jura.
Der Vergleich innerhalb des Kantons ist der einzige, der ohne Umrechnung funktioniert. Alle Gemeinden im Kanton Jura setzen ihren Steuerfuss auf dieselbe einfache Steuer an, deshalb sind ihre Werte direkt gegeneinander lesbar. Sobald eine Zahl aus einem anderen Kanton danebensteht, gilt das nicht mehr: Dort kann eine andere Bezugsgrösse und eine andere Schreibweise gelten, und aus zwei Zahlen, die gleich aussehen, werden zwei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.
Was der Steuerfuss von Alle nicht ist
Der Steuerfuss von Alle ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.
Bund und Kanton getrennt
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Alle wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Jura die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Jura zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Alle einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'892,00 | CHF 3'241,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'005,00 | CHF 3'829,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'402,00 | CHF 4'505,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Zu dieser Zahl
Amtlich als Quotité 2.25 publiziert.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Alle beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Bevor Sie rechnen
Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.
Gemeinden im District de Porrentruy
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Jura
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Alle am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Fragen und Antworten
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Alle ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Alle ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Die Zahl für Alle wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Jura öffnen und dort Alle suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du Jura | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 1. Oktober 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.