Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Basse-Vendline: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

210% der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet)
Steuerperiode 2026.
Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du Jura
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Für Basse-Vendline gilt 2026 ein Steuerfuss von 210, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Jura, nicht die Gemeinde.

Diese Seite beantwortet für Basse-Vendline eine einzige Frage: Was ist ein Weiterbildungsabzug hier wert? Die Bundessteuer bleibt dabei aussen vor, sie kennt keinen Gemeindesteuerfuss.

Was genau gilt

Die Werte im Überblick, Stand 2026
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer6812
Steuerfuss210
Einheit% der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet)

Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.

Basse-Vendline bewegt sich im Mittelfeld des Kantons Jura.

Innerhalb des Kantons Jura bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Basse-Vendline ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.

Was der Steuerfuss von Basse-Vendline nicht ist

Der Steuerfuss von Basse-Vendline gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.

Bund und Kanton getrennt

Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Basse-Vendline wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.

Welcher Abzug im Kanton Jura zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Was ein Abzug hier bringt

Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Basse-Vendline multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Basse-Vendline, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'807,00CHF 3'156,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'916,00CHF 3'740,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 3'301,00CHF 4'404,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Zu dieser Zahl

Amtlich als Quotité 2.10 publiziert.

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Abgrenzung

Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Basse-Vendline beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.

Aus der Praxis

Ein Abzug ist keine Rückerstattung. Was Sie sparen, ist der Abzug multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz.

Gemeinden im District de Porrentruy

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Jura

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Basse-Vendline am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Fragen und Antworten

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Basse-Vendline ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Basse-Vendline ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Woher die Zahl stammt

Der hier ausgewiesene Wert ist der zuletzt amtlich publizierte für Basse-Vendline, Jahrgang 2026. Kantone veröffentlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar. Wir gleichen den Stand nicht an, sondern weisen ihn aus, weil eine vereinheitlichte Jahreszahl über alle Kantone eine Genauigkeit vortäuschen würde, die es nicht gibt.

Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du JuraPublikation aufrufenSteuerperiode 20261. Oktober 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.