Steuerfuss Clos du Doubs: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du Jura
Abgerufen am 1. Oktober 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Clos du Doubs liegt für das Jahr 2026 bei 215, gemessen als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Diese Seite beantwortet für Clos du Doubs eine einzige Frage: Was ist ein Weiterbildungsabzug hier wert? Die Bundessteuer bleibt dabei aussen vor, sie kennt keinen Gemeindesteuerfuss.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 6808 |
| Steuerfuss | 215 |
| Einheit | % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet) |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Kantonssteuer (aus dem amtlichen Steuerrechner abgeleitet). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Der Steuerfuss von Clos du Doubs entspricht ungefähr dem kantonalen Durchschnitt.
Der Vergleich innerhalb des Kantons ist der einzige, der ohne Umrechnung funktioniert. Alle Gemeinden im Kanton Jura setzen ihren Steuerfuss auf dieselbe einfache Steuer an, deshalb sind ihre Werte direkt gegeneinander lesbar. Sobald eine Zahl aus einem anderen Kanton danebensteht, gilt das nicht mehr: Dort kann eine andere Bezugsgrösse und eine andere Schreibweise gelten, und aus zwei Zahlen, die gleich aussehen, werden zwei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.
Was der Steuerfuss von Clos du Doubs nicht ist
Der Steuerfuss von Clos du Doubs gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Für die Beurteilung, ob ein Coaching überhaupt abziehbar ist, spielt Clos du Doubs keine Rolle. Diese Frage beantwortet der Kanton Jura für die Kantons- und Gemeindesteuer und der Bund für die direkte Bundessteuer. Der Wohnort wird erst relevant, wenn feststeht, dass ein Abzug zulässig ist, und es um seine Wirkung in Franken geht.
Welcher Abzug im Kanton Jura zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Der Steuerfuss von Clos du Doubs ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'835,00 | CHF 3'184,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'946,00 | CHF 3'770,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'335,00 | CHF 4'438,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Zu dieser Zahl
Amtlich als Quotité 2.15 publiziert.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Clos du Doubs einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Aus der Praxis
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im District de Porrentruy
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Jura
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Clos du Doubs am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Clos du Doubs ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Clos du Doubs ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Die Zahl für Clos du Doubs wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Die Gemeinde Clos du Doubs publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Quotités d'impôt des communes et taux d'impôts 2026, Service des contributions du canton du Jura | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 1. Oktober 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.