Steuerfuss Berlingen: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Für Berlingen gilt 2026 ein Steuerfuss von 129, gemessen als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Wie hoch der abziehbare Betrag ist, regelt der Kanton Thurgau, nicht die Gemeinde.
Für Berlingen sind hier der geltende Steuerfuss, seine Einheit und die Quelle zusammengestellt, dazu die Einordnung im kantonalen Feld.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 4801 |
| Steuerfuss | 129 |
| Einheit | % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde) |
Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Der Steuerfuss von Berlingen ist leicht unterdurchschnittlich für den Kanton Thurgau.
Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Berlingen heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.
Was der Steuerfuss von Berlingen nicht ist
Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Thurgau einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Berlingen ins Spiel.
Bund und Kanton getrennt
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Thurgau kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Berlingen kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Thurgau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Berlingen multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'166,00 | CHF 2'515,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'232,00 | CHF 3'056,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'320,00 | CHF 3'423,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Berlingen beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Gut zu wissen
Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.
Gemeinden im Bezirk Frauenfeld
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Thurgau
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Berlingen am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Berlingen ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Berlingen ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Die Zahl für Berlingen wurde der amtlichen Quelle entnommen, nicht aus einem Vergleichsportal übernommen. Jahrgang: 2026. Die Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite nennt die publizierende Stelle und das Datum des Abrufs, damit die Angabe bis zur Herkunft nachvollziehbar bleibt.
Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.