Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Kesswil: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

129% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)
Steuerperiode 2026.
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

Der Steuerfuss der Gemeinde Kesswil liegt für das Jahr 2026 bei 129, gemessen als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.

In Kesswil gilt derselbe kantonale Abzug wie im ganzen Kanton Thurgau. Verschieden ist nur, mit welchem Steuerfuss die Gemeinde rechnet.

Was genau gilt

Auf einen Blick (2026)
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer4426
Steuerfuss129
Einheit% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)

Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.

Kesswil liegt beim Steuerfuss unter dem kantonalen Mittel von Thurgau.

Innerhalb des Kantons Thurgau bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Kesswil ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.

Was der Steuerfuss von Kesswil nicht ist

Der Steuerfuss ist auch kein Abzug. Er verändert weder das steuerbare Einkommen noch die Liste der zulässigen Positionen. Wer im Kanton Thurgau einen Weiterbildungsabzug geltend macht, tut das unabhängig davon, in welcher Gemeinde er wohnt. Erst wenn der Abzug anerkannt ist und die einfache Steuer feststeht, kommt der Wert von Kesswil ins Spiel.

Warum die Bundessteuer separat läuft

Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Kesswil wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Thurgau die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.

Welcher Abzug im Kanton Thurgau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Vom Abzug zur Ersparnis

Zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und der tatsächlichen Entlastung liegen zwei Schritte. Zuerst muss die Steuerbehörde den beruflichen Zusammenhang anerkennen, sonst gibt es gar keinen Abzug. Erst danach stellt sich die Frage nach der Höhe, und dort wirken Grenzsteuersatz und der Steuerfuss von Kesswil zusammen. Wer nur die zweite Frage rechnet, überspringt die erste, an der die meisten Fälle scheitern.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Kesswil, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'166,00CHF 2'515,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'232,00CHF 3'056,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'320,00CHF 3'423,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Coaching, Supervision und Mentoring überschneiden sich in Setting und Methode, unterscheiden sich aber in Anlass und Rollenverständnis. Steuerlich spielt diese Unterscheidung keine Rolle, solange der berufliche Zusammenhang belegt ist. Wichtig wird die Abgrenzung erst gegenüber der Psychotherapie, weil dort ein anderes Regelwerk gilt. Für eine Rechnung aus Kesswil heisst das: Der Leistungsbeschrieb sollte eindeutig sein.

Gut zu wissen

Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.

Gemeinden im Bezirk Arbon

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Thurgau

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Kesswil am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Häufige Fragen

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Kesswil ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Kesswil ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Quelle und Stand

Die Angabe für Kesswil stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2026. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.

Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.