Steuerfuss Blatten: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
In Blatten gelten für 2026 ein Koeffizient von 1,40 und eine Indexierung von 136 Prozent. Beide Werte zusammen bestimmen die Gemeindesteuer. Ein einzelner davon sagt nichts aus, und keiner von beiden ist mit den Steuerfüssen anderer Kantone vergleichbar.
Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Wallis. Was das für eine Rechnung in Blatten bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.
Der Steuerfuss im Detail
| Gemeinde | Blatten |
|---|---|
| Kanton | Wallis |
| Koeffizient | 1,40 |
| Indexierung | 136 % |
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
Die Indexierung ist kein Zuschlag, sondern verschiebt die Stufen der Grundskala. Deshalb lässt sich aus Koeffizient mal Indexierung kein einzelner Prozentwert bilden. Für Blatten stehen beide Zahlen nebeneinander, weil nur beide zusammen die Rechnung tragen.
Der Steuerfuss von Blatten gehört im Kanton Wallis zu den hohen. Das erhöht die Steuerlast und zugleich den Frankenwert jedes Abzugs.
Dieser Vergleich gilt ausschliesslich innerhalb des Kantons Wallis. Er stellt Walliser Koeffizienten nebeneinander, die auf derselben Grundskala aufsetzen. Ein Vergleich mit Gemeinden ausserhalb des Kantons ist mit diesen Zahlen nicht möglich.
Was der Steuerfuss von Blatten nicht ist
Der Steuerfuss von Blatten ist kein Steuersatz. Ein Steuersatz gibt an, welcher Anteil eines Einkommens als Steuer geschuldet ist. Der Steuerfuss dagegen ist ein Multiplikator auf einen bereits berechneten Betrag. Wer beides verwechselt, kommt bei einem Wert von hundert auf die Vorstellung, das gesamte Einkommen sei zu versteuern. Tatsächlich bedeutet ein Wert von hundert nur, dass die einfache Steuer unverändert übernommen wird.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Drei Ebenen greifen ineinander, und nur eine davon ist an Blatten gebunden. Der Bund setzt seinen eigenen Abzug und seinen eigenen Tarif. Der Kanton Wallis setzt den kantonalen Abzug und den Kantonssteuerfuss. Die Gemeinde setzt den Gemeindesteuerfuss. Für eine belastbare Rechnung werden Bundes- und Kantonsebene getrennt gerechnet und die Ergebnisse erst am Schluss addiert.
Welcher Abzug im Kanton Wallis zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Blatten multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'944,00 | CHF 3'293,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'535,00 | CHF 4'359,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 4'247,00 | CHF 5'350,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'550 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Die Begriffe Coaching, Beratung, Supervision und Psychotherapie werden im Alltag durcheinandergebracht, im Recht aber nicht. Nur die Psychotherapie ist ein reglementierter Beruf. Für die Steuererklärung ist das relevant, weil Krankheitskosten und berufsorientierte Weiterbildung in unterschiedliche Rubriken gehören und unterschiedlich behandelt werden. Wer in Blatten beides in denselben Topf wirft, riskiert eine Rückfrage der Steuerbehörde.
Häufiger Irrtum
Ein Umzug in eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss senkt die Steuerlast und zugleich die Wirkung Ihrer Abzüge.
Gemeinden im Bezirk Raron
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Wallis
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Blatten am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Blatten ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Blatten ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Für Blatten liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Werte werden nicht laufend nachgeführt, sondern in einem festen Lauf im Herbst gegen die neuen kantonalen Publikationen abgeglichen. Zwischen zwei Läufen kann eine Gemeinde ihren Steuerfuss ändern, ohne dass es hier sofort sichtbar wird. Deshalb steht die Steuerperiode bei der Zahl, und deshalb verlinken wir die Quelle statt sie nur zu nennen.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.