Steuerfuss Lax: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Koeffizient 1,40, Indexierung 163 Prozent: So bestimmt Lax die Gemeindesteuer für 2026. Der Kanton Wallis weicht damit von der Systematik der übrigen Kantone ab, weshalb hier zwei Zahlen stehen statt einer.
Wer in Lax ein Coaching bezahlt und wissen will, was davon steuerlich abziehbar ist, braucht zwei Zahlen: den Abzug, den der Kanton Wallis zulässt, und den Steuerfuss der Wohngemeinde. Diese Seite führt beide getrennt.
Die Zahl und ihre Herkunft
| Gemeinde | Lax |
|---|---|
| Kanton | Wallis |
| Koeffizient | 1,40 |
| Indexierung | 163 % |
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
Der Koeffizient allein ist kein Steuerfuss. Er wird erst zusammen mit der Indexierung aussagekräftig, und auch dann nur im Vergleich mit anderen Walliser Gemeinden. Aus diesem Grund führen wir für Lax keine Umrechnung in Prozent, auch nicht als Näherung.
Lax liegt beim Steuerfuss deutlich über dem Mittel des Kantons Wallis. Ein Abzug wirkt sich hier in Franken stärker aus als in einer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss.
Dieser Vergleich gilt ausschliesslich innerhalb des Kantons Wallis. Er stellt Walliser Koeffizienten nebeneinander, die auf derselben Grundskala aufsetzen. Ein Vergleich mit Gemeinden ausserhalb des Kantons ist mit diesen Zahlen nicht möglich.
Was der Steuerfuss von Lax nicht ist
Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Lax ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.
Warum die Bundessteuer separat läuft
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Lax, sondern der Kanton Wallis, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Wallis zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Was ein Coaching nach Steuern kostet, ergibt sich aus drei Grössen: dem Abzug, den der Kanton Wallis zulässt, dem persönlichen Grenzsteuersatz und dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Nur die dritte Grösse ist an Lax gebunden. Die beiden anderen gelten unabhängig davon, wo im Kanton jemand wohnt. Deshalb ändert ein Umzug innerhalb des Kantons die Ersparnis in Franken, nicht aber die Frage, ob der Abzug überhaupt zulässig ist.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'810,00 | CHF 3'159,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'492,00 | CHF 4'316,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 4'176,00 | CHF 5'279,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'550 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in Lax einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Aus der Praxis
Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.
Gemeinden im Bezirk Goms
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Wallis
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Lax am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Lax ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Lax ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Für Lax liegt der Wert des Jahrgangs 2026 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Für die Kontrolle sind drei Angaben nötig, und alle drei stehen unten: Wer hat publiziert, für welche Steuerperiode, und wann wurde abgerufen. Fehlt eine davon auf einer anderen Seite im Netz, ist deren Zahl nicht überprüfbar. Für Lax ist sie es.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
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