Steuerfuss Heimiswil: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Der Steuerfuss der Gemeinde Heimiswil liegt für das Jahr 2025 bei 1,84, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Er bestimmt, wie viel ein kantonaler Abzug in Franken bringt, nicht wie hoch der Abzug ist.
Diese Seite beantwortet für Heimiswil eine einzige Frage: Was ist ein Weiterbildungsabzug hier wert? Die Bundessteuer bleibt dabei aussen vor, sie kennt keinen Gemeindesteuerfuss.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 407 |
| Steuerfuss | 1,84 |
| Einheit | Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer |
Bezugsgrösse: Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Das ist der häufigste Fehler beim Kantonsvergleich und der Grund, warum dieselbe Gemeinde in zwei Portalen mit zwei verschiedenen Zahlen auftaucht, ohne dass eine davon falsch wäre.
Im Kanton Bern zählt Heimiswil zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.
Der Vergleich innerhalb des Kantons ist der einzige, der ohne Umrechnung funktioniert. Alle Gemeinden im Kanton Bern setzen ihren Steuerfuss auf dieselbe einfache Steuer an, deshalb sind ihre Werte direkt gegeneinander lesbar. Sobald eine Zahl aus einem anderen Kanton danebensteht, gilt das nicht mehr: Dort kann eine andere Bezugsgrösse und eine andere Schreibweise gelten, und aus zwei Zahlen, die gleich aussehen, werden zwei Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.
Was der Steuerfuss von Heimiswil nicht ist
Der Wert oben ist kein Preis und kein Vergleichsindex. Er beschreibt keine Lebenshaltungskosten, keine Gebühren und keine Qualität der Gemeindeleistungen. Er beschreibt genau eine Rechengrösse. Portale, die daraus eine Rangliste der attraktivsten Wohnorte bauen, mischen Grössen, die nichts miteinander zu tun haben.
Bund und Kanton getrennt
Der häufigste Fehler in Coaching-Rechnungen besteht darin, einen Abzugsbetrag des Bundes mit einem kantonalen Steuerfuss zu multiplizieren. Das ergibt eine Zahl, die nirgends gilt. In Heimiswil wirkt der hier ausgewiesene Steuerfuss auf die einfache Kantonssteuer, nicht auf die Bundessteuer. Der Bundesabzug hat seine eigene Obergrenze und seinen eigenen Tarif.
Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Vom Abzug zur Ersparnis
Der Steuerfuss von Heimiswil ist ein Multiplikator, kein Abzug. Er greift auf die bereits berechnete einfache Steuer und bestimmt, wie viel Kanton und Gemeinde davon beziehen. Deshalb macht ein hoher Steuerfuss die Steuerlast grösser und zugleich jeden Abzug wertvoller. Beides gehört zusammen betrachtet, sonst entsteht der falsche Eindruck, eine Gemeinde mit tiefem Steuerfuss sei in jeder Hinsicht die günstigere Wahl.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'695,00 | CHF 3'044,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'116,00 | CHF 3'940,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'420,00 | CHF 4'523,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Ein Hinweis vorab
Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.
Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Heimiswil am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Heimiswil ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Heimiswil ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Quelle und Stand
Für Heimiswil liegt der Wert des Jahrgangs 2025 vor. Ältere und neuere Werte können abweichen, weil Gemeinden ihren Steuerfuss jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der Jahrgang steht deshalb bei der Zahl und nicht nur im Kleingedruckten.
Die Gemeinde Heimiswil publiziert ihren Steuerfuss zusätzlich selbst, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Weicht diese Angabe von der kantonalen Publikation ab, liegt das in der Regel am Zeitpunkt: Die kantonale Zusammenstellung erscheint später und trägt den beschlossenen Wert. In einem solchen Fall zählt der Jahrgang, nicht die Aktualität der Webseite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.