Steuerfuss St. Stephan: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Steuerfuss St. Stephan, Stand 2025: 1,84, gemessen als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Zusammen mit dem kantonalen Abzug des Kantons Bern ergibt sich daraus die Wirkung in Franken.
Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Bern. Was das für eine Rechnung in St. Stephan bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.
Der Steuerfuss im Detail
| Jahrgang der Angabe | 2025 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 793 |
| Steuerfuss | 1,84 |
| Einheit | Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer |
Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als Steueranlage als Vielfaches der einfachen Steuer. Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.
Im Kanton Bern zählt St. Stephan zur oberen Hälfte beim Steuerfuss.
Der Steuerfuss allein sagt noch nichts über die Steuerlast einer Person. Dazu gehören der Tarif des Kantons Bern, die zulässigen Abzüge und das eigene Einkommen. Zwei Gemeinden mit gleichem Steuerfuss können deshalb zu unterschiedlichen Rechnungen führen, wenn Kirchensteuer oder weitere kommunale Abgaben hinzukommen. Diese Seite führt bewusst nur die Grösse, die für St. Stephan amtlich publiziert ist.
Was der Steuerfuss von St. Stephan nicht ist
Der Wert oben ist kein Preis und kein Vergleichsindex. Er beschreibt keine Lebenshaltungskosten, keine Gebühren und keine Qualität der Gemeindeleistungen. Er beschreibt genau eine Rechengrösse. Portale, die daraus eine Rangliste der attraktivsten Wohnorte bauen, mischen Grössen, die nichts miteinander zu tun haben.
Zwei Ebenen, zwei Abzüge
Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von St. Stephan wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Bern die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.
Welcher Abzug im Kanton Bern zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Was ein Abzug hier bringt
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von St. Stephan multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'695,00 | CHF 3'044,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'116,00 | CHF 3'940,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'420,00 | CHF 4'523,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'500 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Abgrenzung
Zwischen beruflicher Weiterbildung und persönlicher Entwicklung verläuft die Linie, an der sich der Abzug entscheidet. Ein Führungscoaching mit Bezug zur aktuellen Rolle steht auf der einen Seite, eine Sinnsuche ohne beruflichen Anlass auf der anderen. Die Steuerbehörde beurteilt das anhand der Unterlagen, nicht anhand der Absicht. Wer in St. Stephan einen Abzug plant, sollte den beruflichen Anlass deshalb bereits auf der Rechnung sichtbar machen.
Gut zu wissen
Bei Selbstständigkeit gehört der Aufwand in die Buchhaltung, nicht in die Rubrik Berufskosten.
Gemeinden im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Bern
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von St. Stephan am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in St. Stephan ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach St. Stephan ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Woher die Zahl stammt
Grundlage ist die kantonale Publikation zum Jahrgang 2025. Wo sie für eine Gemeinde keinen Wert führt, gibt es hier keine Seite, statt eine geschätzte Zahl. Von den Gemeinden im Verzeichnis fehlt einem Teil bislang die geprüfte Quelle, und diese Lücke wird benannt statt gefüllt.
Ein kurzer Gegencheck genügt: Publikation des Kantons Bern öffnen, Zeile St. Stephan suchen, Jahrgang und Einheit vergleichen. Stimmen alle drei überein, ist die Angabe hier belastbar. Stimmt eines nicht, ist das ein Hinweis für uns und keine Kleinigkeit, denn genau solche Abweichungen sind der Grund, warum dieses Portal existiert.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| geofiles.be.ch STEUERN (Amt für Geoinformation), Geoparquet | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2025 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.