Steuerfuss Raron: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
Die Gemeinde Raron führt für 2026 den Koeffizienten 1,20 und die Indexierung 165 Prozent. Das Wallis rechnet damit anders als die übrigen Kantone: Die beiden Faktoren wirken auf eine eigene Grundskala, nicht als Vielfaches einer einheitlichen einfachen Steuer.
Diese Uebersicht ordnet Raron im Kanton Wallis ein und benennt, welche Zahl für die Rechnung gebraucht wird und welche nicht.
Was genau gilt
| Gemeinde | Raron |
|---|---|
| Kanton | Wallis |
| Koeffizient | 1,20 |
| Indexierung | 165 % |
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
Wer Raron mit einer Gemeinde ausserhalb des Wallis vergleichen will, vergleicht zwei verschiedene Rechenarten. Dort wirkt ein Steuerfuss als Vielfaches auf eine einheitliche einfache Steuer, hier wirken zwei Faktoren auf eine eigene Skala. Ein Ranglistenplatz über Kantonsgrenzen hinweg wäre in beiden Richtungen irreführend.
Der Steuerfuss von Raron entspricht ungefähr dem kantonalen Durchschnitt.
Dieser Vergleich gilt ausschliesslich innerhalb des Kantons Wallis. Er stellt Walliser Koeffizienten nebeneinander, die auf derselben Grundskala aufsetzen. Ein Vergleich mit Gemeinden ausserhalb des Kantons ist mit diesen Zahlen nicht möglich.
Was der Steuerfuss von Raron nicht ist
Der Steuerfuss von Raron gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.
Bund und Kanton getrennt
Welcher Abzug zulässig ist, entscheidet nicht Raron, sondern der Kanton Wallis, und für die Bundessteuer der Bund. Die Gemeinde legt allein den Steuerfuss fest. Diese Arbeitsteilung erklärt, warum im Netz unterschiedliche Beträge zum selben Abzug kursieren: Sie stammen von verschiedenen Ebenen und aus verschiedenen Jahrgängen, ohne dass das dazugeschrieben wäre.
Welcher Abzug im Kanton Wallis zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Für die Rechnung braucht es zwei getrennte Durchgänge. Im ersten wird die direkte Bundessteuer mit dem Bundesabzug und dem Bundestarif bestimmt, ohne jeden Gemeindebezug. Im zweiten wird die einfache Kantonssteuer berechnet und mit dem Kantons- und dem Gemeindesteuerfuss von Raron multipliziert. Die Differenz zur Rechnung ohne Abzug ergibt die Ersparnis. Werden die Durchgänge vermischt, entstehen genau die Beträge, die im Netz kursieren und sich widersprechen.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'570,00 | CHF 2'919,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 3'212,00 | CHF 4'036,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 3'907,00 | CHF 5'010,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 12'550 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Coaching, Beratung, Therapie
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Häufiger Irrtum
Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.
Gemeinden im Bezirk Raron
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Wallis
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Raron am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Was oft gefragt wird
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Raron ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Raron ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Die Angabe für Raron stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2026. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.
Wer den Wert überprüfen will, beginnt bei der Quellen-Tabelle am Ende dieser Seite. Sie nennt die publizierende Stelle, das Dokument, die Steuerperiode und das Datum des Abrufs. Damit lässt sich jede Zahl bis zur Herkunft zurückverfolgen. Genau das ist der Unterschied zu einer Angabe, die nur behauptet, aktuell zu sein.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Service cantonal des contributions VS, Coefficients et indexations des Communes 2022-2027 (PDF, geparst) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.