Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

Jede Zahl mit Primärquelle, Jahrgang und Abrufdatum. Keine Beratung, keine bezahlte Platzierung.

Steuerfuss Salmsach: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist

147% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)
Steuerperiode 2026.
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)
Abgerufen am 7. September 2026
Steuerperiode 2026

Kurz beantwortet

In Salmsach beträgt der Gemeindesteuerfuss 147, gemessen als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde), Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Thurgau festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.

Der Weiterbildungsabzug wird beim Bund anders bemessen als im Kanton Thurgau. Was das für eine Rechnung in Salmsach bedeutet, steht hier, mit Quelle und Jahrgang.

Die Zahl und ihre Herkunft

Auf einen Blick (2026)
Jahrgang der Angabe2026
BFS-Nummer4441
Steuerfuss147
Einheit% der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde)

Achtung beim Vergleichen: Die Angabe versteht sich als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Andere Kantone verwenden andere Bezugsgrössen, teils einen Prozentsatz, teils ein Vielfaches, teils einen Koeffizienten mit zusätzlicher Indexierung. Ohne diese Angabe ist eine Rangliste über Kantonsgrenzen hinweg wertlos.

Salmsach liegt beim Steuerfuss nahe am Mittel des Kantons Thurgau.

Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde nicht automatisch zur besseren Wahl. Er senkt die Steuerlast und mindert zugleich den Frankenwert jedes Abzugs. Wer regelmässig Weiterbildung geltend macht, verschiebt sich damit die Rechnung anders als jemand ohne Abzüge. Für Salmsach heisst das: Der Wert oben ist eine Rechengrösse, keine Bewertung des Wohnorts.

Was der Steuerfuss von Salmsach nicht ist

Der Steuerfuss von Salmsach gilt nicht für die direkte Bundessteuer. Diese hat ihren eigenen Tarif und kennt keinen Gemeindebezug. Wer eine Gesamtbelastung ausrechnen will, addiert zwei getrennt ermittelte Beträge, statt einen einzigen mit einem einzigen Faktor zu multiplizieren.

Zwei Ebenen, zwei Abzüge

Die direkte Bundessteuer und die Kantons- beziehungsweise Gemeindesteuer sind zwei getrennte Rechnungen mit eigenen Tarifen und eigenen Abzugsregeln. Der Steuerfuss von Salmsach wirkt ausschliesslich auf die zweite. Auf der Bundesebene gibt es keinen Gemeindesteuerfuss, weshalb ein Umzug innerhalb des Kantons Thurgau die Bundessteuer unverändert lässt. Wer beide Ebenen in einer einzigen Rechnung zusammenzieht, erhält einen Betrag, der auf keiner der beiden Ebenen stimmt.

Welcher Abzug im Kanton Thurgau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.

Vom Abzug zur Ersparnis

Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Salmsach einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.

Wirkung des vollen Weiterbildungsabzugs in Salmsach, alleinstehend
Steuerbares EinkommenDirekte BundessteuerKanton und GemeindeZusammen
CHF 60'000CHF 349,00CHF 2'329,00CHF 2'678,00
CHF 90'000CHF 824,00CHF 2'400,00CHF 3'224,00
CHF 120'000CHF 1'103,00CHF 2'496,00CHF 3'599,00

Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.

Mit eigenen Zahlen rechnen

Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.

Was hier nicht gemeint ist

Coaching fällt nicht unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Wer eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt bekommt, sollte nachfragen, ob tatsächlich Psychotherapie gemeint ist oder eine Zusatzversicherung. Für den Weiterbildungsabzug spielt die Krankenkasse ohnehin keine Rolle: Dort geht es um den beruflichen Zusammenhang, nicht um einen Krankheitswert. Diese Trennung gilt in Salmsach wie in jeder anderen Gemeinde.

Ein Hinweis vorab

Prüfen Sie bei jeder Zahl aus dem Netz zwei Dinge: für welche Ebene sie gilt und aus welchem Jahr sie stammt.

Gemeinden im Bezirk Arbon

Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.

Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Thurgau

Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Salmsach am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.

Fragen und Antworten

Wie aktuell ist die Angabe?

Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.

Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?

Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.

Gilt in Salmsach ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?

Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.

Ist Coaching automatisch abziehbar?

Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.

Was, wenn ich mitten im Jahr nach Salmsach ziehe?

Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.

Quelle und Stand

Die Angabe für Salmsach stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2026. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.

Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Thurgau öffnen und dort Salmsach suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)Publikation aufrufenSteuerperiode 20267. September 2026

Redaktion

Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.

Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.