Steuerfuss Wuppenau: was ein Weiterbildungsabzug hier wert ist
data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau)
Abgerufen am 7. September 2026
Kurz beantwortet
In Wuppenau beträgt der Gemeindesteuerfuss 146, gemessen als % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde), Stand 2026. Der Weiterbildungsabzug selbst wird im Kanton Thurgau festgelegt, die direkte Bundessteuer hat einen eigenen, davon unabhängigen Abzug.
Für Wuppenau sind hier der geltende Steuerfuss, seine Einheit und die Quelle zusammengestellt, dazu die Einordnung im kantonalen Feld.
Was genau gilt
| Jahrgang der Angabe | 2026 |
|---|---|
| BFS-Nummer | 4791 |
| Steuerfuss | 146 |
| Einheit | % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde) |
Diese Zahl bedeutet: % der einfachen Steuer (politische Gemeinde und Schulgemeinde). Die Bezugsgrösse unterscheidet sich zwischen den Kantonen und wird auf dieser Seite deshalb immer mitgeführt, auch dort, wo sie selbstverständlich erscheint. Weggelassen wird sie nur von Quellen, die keinen Kantonsvergleich im Blick haben.
Wuppenau bewegt sich im Mittelfeld des Kantons Thurgau.
Innerhalb des Kantons Thurgau bewegen sich die Gemeindesteuerfüsse in einer Bandbreite, die über die Jahre wandert. Eine Gemeinde kann ihren Wert jährlich neu festlegen, meist im Zusammenhang mit dem Budget. Der hier ausgewiesene Wert für Wuppenau ist deshalb eine Momentaufnahme mit Jahrgang, kein dauerhafter Zustand. Wer eine Entscheidung darauf stützt, sollte den Jahrgang mitlesen.
Was der Steuerfuss von Wuppenau nicht ist
Nicht enthalten sind Kirchensteuer und allfällige weitere kommunale Abgaben. Wer konfessionell zugehörig ist, zahlt zusätzlich den Steuerfuss der eigenen Kirchgemeinde, der separat festgelegt wird. Der hier für Wuppenau ausgewiesene Wert betrifft die politische Gemeinde und nichts sonst.
Bund und Kanton getrennt
Bundessteuer und Kantonssteuer folgen unterschiedlichen Regeln, auch wenn beide denselben Sachverhalt betreffen. Der Kanton Thurgau kann einen anderen Abzugsbetrag vorsehen als der Bund, und beide passen ihre Beträge in eigenem Rhythmus an. Der Steuerfuss von Wuppenau kommt nur auf der kantonalen Seite zum Tragen. Wer diese Trennung im Kopf behält, erkennt widersprüchliche Angaben im Netz sofort als das, was sie meist sind: Zahlen ohne Ebene und ohne Jahrgang.
Welcher Abzug im Kanton Thurgau zulässig ist, steht auf der Kantonsseite zum Weiterbildungsabzug.
Wirkung in Franken
Ein Abzug mindert das steuerbare Einkommen, nicht die Steuerrechnung. Wer in Wuppenau einen Weiterbildungsabzug geltend macht, spart nicht den Abzugsbetrag, sondern diesen Betrag multipliziert mit dem eigenen Grenzsteuersatz. Weil die Tarife progressiv sind, fällt die Ersparnis bei höherem Einkommen grösser aus, obwohl der Abzug derselbe bleibt. Der Steuerfuss der Gemeinde kommt erst danach ins Spiel: Er entscheidet, wie stark sich die kantonale und die kommunale Ebene auf den Frankenbetrag auswirken.
| Steuerbares Einkommen | Direkte Bundessteuer | Kanton und Gemeinde | Zusammen |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 349,00 | CHF 2'321,00 | CHF 2'670,00 |
| CHF 90'000 | CHF 824,00 | CHF 2'391,00 | CHF 3'215,00 |
| CHF 120'000 | CHF 1'103,00 | CHF 2'486,00 | CHF 3'589,00 |
Gerechnet mit dem vollen Abzug: CHF 13'000 beim Bund und CHF 13'000 im Kanton. Wer weniger ausgibt, zieht weniger ab. Grössenordnungen für Alleinstehende ohne Kinder und ohne Kirchensteuer; verbindlich ist die Veranlagung. Berechnet mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Steuerjahr 2026, abgerufen am 9. September 2026.
Den Rechenweg für den Einzelfall führt der Steuerabzugs-Rechner; die Begriffe dahinter stehen im Glossar.
Was hier nicht gemeint ist
Der Berufsbegriff Coach ist in der Schweiz nicht geschützt. Aus der Bezeichnung allein lässt sich weder eine Ausbildung noch eine Anerkennung ableiten. Für die steuerliche Beurteilung ist das allerdings zweitrangig: Entscheidend ist nicht das Label des Anbieters, sondern ob die Leistung mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Ein Coaching bei einer Person ohne Verbandsmitgliedschaft kann abziehbar sein, ein Coaching bei einer zertifizierten Person mit rein privatem Anlass nicht.
Bevor Sie rechnen
Wenn Ihnen jemand Kostenübernahme durch die Grundversicherung verspricht, fragen Sie nach, ob Psychotherapie gemeint ist. Coaching ist es nicht.
Gemeinden im Bezirk Weinfelden
Diese Gemeinden liegen im selben Verwaltungsbezirk und rechnen mit derselben Einheit. Ein Vergleich ist hier ohne Umrechnung möglich.
Ähnlicher Steuerfuss im Kanton Thurgau
Gemeinden des Kantons, deren Wert dem von Wuppenau am nächsten liegt. Das ist eine rechnerische Nähe, keine geografische.
Häufige Fragen
Wie aktuell ist die Angabe?
Der Jahrgang steht direkt bei der Zahl. Kantone publizieren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, deshalb ist nicht überall derselbe Jahrgang verfügbar.
Zählt eine Coaching-Ausbildung als Weiterbildung?
Das hängt davon ab, ob bereits ein erster Berufsabschluss vorliegt und ob ein Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht oder absehbar ist.
Gilt in Wuppenau ein anderer Weiterbildungsabzug als im Rest des Kantons?
Nein. Der Abzug ist kantonal geregelt und gilt in allen Gemeinden gleich. Verschieden ist nur der Steuerfuss.
Ist Coaching automatisch abziehbar?
Nein. Abziehbar ist berufsorientierte Weiterbildung. Ob ein konkretes Coaching darunter fällt, prüft die Steuerbehörde im Einzelfall.
Was, wenn ich mitten im Jahr nach Wuppenau ziehe?
Massgeblich sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die Wohnsitzgemeinde am Stichtag bestimmt den Gemeindesteuerfuss.
Belege
Die Angabe für Wuppenau stammt aus der amtlichen Publikation des Kantons und trägt den Jahrgang 2026. Drittportale werden nicht als Quelle verwendet, auch dann nicht, wenn sie schneller aktualisieren. Eine schnelle Zahl ohne Fundstelle ist auf einem Nachschlagewerk weniger wert als eine belegte, die einen Monat älter ist.
Die Angabe lässt sich in zwei Schritten nachprüfen. Zuerst die in der Quellen-Tabelle verlinkte Publikation des Kantons Thurgau öffnen und dort Wuppenau suchen. Danach den Jahrgang abgleichen: Publikationen führen häufig mehrere Jahre nebeneinander, und die Spalte für die laufende Steuerperiode steht nicht immer zuletzt. Weicht der Wert ab, gilt die amtliche Quelle, nicht diese Seite.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| data.tg.ch sk-stat-70, Gesamtsteuerfuss ohne Kultussteuer, abzüglich Staatssteuerfuss 109 % (Steuerverwaltung Thurgau) | Publikation aufrufen | Steuerperiode 2026 | 7. September 2026 |
Redaktion
Maik Möhring betreibt klarheitscoach.ch als unabhängiges Datenblatt-Portal. Die Steuerfüsse werden je Kanton aus der amtlichen Publikation erhoben und mit Quelle und Abrufdatum ausgewiesen. Drittportale werden nicht als Beleg verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.