Job Coaching der IV: wann die Invalidenversicherung zahlt
Kurz beantwortet
Die Invalidenversicherung zahlt keine freie Coaching-Stunde, sondern Eingliederungsmassnahmen nach Gesetz. Integrationsmassnahmen nach Art. 14a IVG setzen voraus, dass Sie seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind. Die Unterstützung am Arbeitsplatz regelt Art. 18 IVG. Über Umfang und Kosten entscheidet die IV-Stelle im Einzelfall.
Job Coaching der IV: was das Gesetz dazu sagt
Der Begriff «Job Coaching» kommt weder im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) noch in der Verordnung (IVV) vor. Wir haben beide Texte in der geltenden Fassung auf Fedlex durchsucht. Was Versicherte unter diesem Stichwort suchen, ist rechtlich eine Eingliederungsmassnahme: Unterstützung bei der Arbeitssuche oder beim Erhalt des Arbeitsplatzes (Art. 18 IVG) und Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung (Art. 14a IVG).
Das hat eine praktische Folge. Sie können bei der IV kein «Coaching» als Produkt bestellen. Sie melden sich an, und die IV-Stelle klärt, welche Massnahme in Ihrer Situation passt. Wie sie die Unterstützung im Einzelfall ausgestaltet, legt das Gesetz nicht in Franken oder Stunden fest.
Diese Seite erklärt die gesetzliche Grundlage. Sie ersetzt keine Beratung durch die IV-Stelle Ihres Kantons und keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen für Integrationsmassnahmen (Art. 14a IVG)
Integrationsmassnahmen bereiten auf die berufliche Eingliederung vor. Anspruch haben nach Art. 14a Abs. 1 IVG zwei Gruppen:
- Versicherte, die seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind (Art. 6 ATSG).
- Nicht erwerbstätige Personen vor der Vollendung des 25. Altersjahres, wenn sie von einer Invalidität bedroht sind.
Zusätzlich verlangt Art. 14a Abs. 1bis IVG, dass die Massnahme die Voraussetzungen für spätere Massnahmen beruflicher Art schaffen kann. Die Verordnung nennt eine Untergrenze bei der Belastbarkeit: Teilnehmen müssen Sie mindestens acht Stunden pro Woche können (Art. 4quater Abs. 1 IVV).
| Merkmal | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitsunfähigkeit | mindestens 50 Prozent seit mindestens sechs Monaten | Art. 14a Abs. 1 lit. a IVG |
| Junge Personen | nicht erwerbstätig, unter 25 Jahren, von Invalidität bedroht | Art. 14a Abs. 1 lit. b IVG |
| Dauer je Massnahme | höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchstens ein Jahr verlängerbar | Art. 14a Abs. 3 IVG |
| Mehrfach möglich | ja, Integrationsmassnahmen können mehrmals zugesprochen werden | Art. 14a Abs. 3 IVG |
| Mindestbelastbarkeit | acht Stunden pro Woche | Art. 4quater Abs. 1 IVV |
Arbeitsvermittlung und Arbeitsplatzerhalt nach Art. 18 IVG
Für das, was man im Alltag Job Coaching nennt, ist Art. 18 IVG die wichtigste Norm. Arbeitsunfähige Versicherte, die eingliederungsfähig sind, haben Anspruch auf Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes oder im Hinblick auf die Aufrechterhaltung ihres Arbeitsplatzes (Art. 18 Abs. 1 IVG). Der Anspruch deckt also beide Fälle ab: Sie suchen eine neue Stelle, oder Sie möchten die bestehende Stelle behalten.
Die IV-Stelle veranlasst diese Massnahmen unverzüglich, sobald eine summarische Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 18 Abs. 2 IVG). Eine Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit wie bei Art. 14a nennt Art. 18 nicht. Wichtig sind die Arbeitsunfähigkeit im Sinn von Art. 6 ATSG und die Eingliederungsfähigkeit.
Wer eine Berufsberatung braucht, weil die bisherige Tätigkeit wegen der Invalidität schwierig geworden ist, hat nach Art. 15 Abs. 2 IVG ebenfalls einen eigenen Anspruch. Das ist eine andere Leistung als die Stellensuche nach Art. 18.
Arbeitsversuch und Einarbeitungszuschuss: weitere Leistungen
Zwei Leistungen ergänzen die Unterstützung und betreffen oft den Arbeitgeber. Beim Arbeitsversuch weist die IV einer versicherten Person versuchsweise einen Arbeitsplatz für längstens 180 Tage zu, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu klären (Art. 18a IVG). Dabei entsteht kein Arbeitsverhältnis nach OR, es besteht aber Anspruch auf ein Taggeld.
Der Einarbeitungszuschuss nach Art. 18b IVG geht an den Arbeitgeber. Er ist möglich, wenn eine versicherte Person im Rahmen der Arbeitsvermittlung eine Stelle gefunden hat und ihre Leistungsfähigkeit dem vereinbarten Lohn noch nicht entspricht. Er läuft längstens 180 Tage. Bei Integrationsmassnahmen im Betrieb kann die Versicherung dem Arbeitgeber nach Art. 14a Abs. 5 IVG einen Beitrag leisten.
| Leistung | Kernregel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitsvermittlung / Arbeitsplatzerhalt | Unterstützung für arbeitsunfähige, eingliederungsfähige Versicherte | Art. 18 IVG |
| Arbeitsversuch | längstens 180 Tage, Taggeld | Art. 18a IVG |
| Einarbeitungszuschuss | längstens 180 Tage, Auszahlung an den Arbeitgeber | Art. 18b IVG |
| Berufsberatung | bei Schwierigkeiten mit der bisherigen Tätigkeit | Art. 15 Abs. 2 IVG |
Wer zahlt: IV-Coaching oder privates Coaching?
Die IV übernimmt, was sie als Eingliederungsmassnahme verfügt. Ein Coaching, das Sie auf eigene Initiative bei einer Coach-Person buchen, bezahlen Sie selbst. Das IVG enthält dafür keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Welche Preise für privates Coaching üblich sind, zeigt unsere Übersicht unter Kosten.
Ob Sie private Coaching-Kosten bei den Steuern geltend machen können, hängt davon ab, ob sie als Weiterbildung oder als anderer Aufwand gelten. Die Grundlagen finden Sie im Bereich Abzug. Verbindlich entscheidet die Steuerbehörde bei der Veranlagung. Auch die Abgrenzung zu therapeutischen Angeboten ist wichtig, wenn gesundheitliche Gründe im Spiel sind: Dazu lesen Sie den Bereich Abgrenzung.
Klären Sie vor der Buchung eines privaten Coachings, ob die IV-Stelle bereits eine Massnahme prüft. So vermeiden Sie, Kosten selbst zu tragen, die als Eingliederungsmassnahme möglicherweise anders geregelt wären.
Anmeldung bei der IV-Stelle: so gehen Sie vor
Wer auf Leistungen der Versicherung Anspruch erhebt, meldet sich mit einem amtlichen Formular an (Art. 65 IVV). Die IV-Stelle prüft danach, ob Eingliederungsmassnahmen in Frage kommen. Bei Art. 18 IVG genügt eine summarische Prüfung, damit die Massnahmen unverzüglich beginnen können.
Bereiten Sie Angaben zu Ihrer Arbeitssituation und zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit vor. Ob Sie die Schwellen von Art. 14a erreichen, hängt vom Zeitverlauf ab. Unsere Methodik erklärt, wie wir Fristen und Stände auf dieser Seite belegen.
Häufige Fragen zum Job Coaching der IV
Gibt es «Job Coaching» im IV-Gesetz?
Der Begriff steht weder im IVG noch in der IVV. Die Sache ist über Art. 18 IVG (Arbeitsvermittlung und Arbeitsplatzerhalt) und Art. 14a IVG (Integrationsmassnahmen) geregelt.
Ab wann haben Sie Anspruch auf Integrationsmassnahmen?
Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind (Art. 14a Abs. 1 lit. a IVG). Für junge, nicht erwerbstätige Personen unter 25 Jahren gilt eine eigene Regel.
Wie lange dauert eine Integrationsmassnahme?
Eine Massnahme darf höchstens ein Jahr dauern und kann in Ausnahmefällen um höchstens ein Jahr verlängert werden. Integrationsmassnahmen können mehrmals zugesprochen werden (Art. 14a Abs. 3 IVG).
Wie viele Stunden pro Woche müssen Sie teilnehmen können?
Mindestens acht Stunden pro Woche (Art. 4quater Abs. 1 IVV).
Wer entscheidet, ob die IV zahlt?
Die IV-Stelle. Sie veranlasst Massnahmen nach Art. 18 IVG unverzüglich, sobald eine summarische Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer erhält den Einarbeitungszuschuss?
Der Arbeitgeber. Der Zuschuss wird an ihn ausbezahlt und läuft längstens 180 Tage (Art. 18b IVG).
Kann ich privates Coaching von den Steuern abziehen?
Das hängt vom Einzelfall und vom Kanton ab. Die Grundlagen stehen im Bereich Abzug, die Entscheidung trifft die Steuerbehörde bei der Veranlagung.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Fedlex | IVG (SR 831.20), Art. 14a, 15, 18, 18a, 18b | 01.01.2026 | 05.10.2026 |
| Fedlex | IVV (SR 831.201), Art. 4quater, 65 | 01.06.2025 | 05.10.2026 |