Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Basel-Landschaft
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
Im Kanton Basel-Landschaft ist der Steuererklärung bei Ziffer 650 «eine Aufstellung mit Belegen beizulegen». Mit E-Tax BL laden Sie die Belege vor dem Übermitteln hoch, ohne Unterschrift. Unselbstständig Erwerbende reichen bis 31. März ein; zwei Monate Verlängerung gibt es automatisch und kostenlos, danach kostet ein Gesuch CHF 40.
Welche Belege Basel-Landschaft verlangt
Die Wegleitung 2025 sagt zu Ziffer 650 unmissverständlich: «Der Steuererklärung ist eine Aufstellung mit Belegen beizulegen.» Auch in der Checkliste der Unterlagen führt die Wegleitung bei den Abzügen vom Einkommen die Ziffer 650 «Aus- und Weiterbildungskosten» auf.
| Unterlage | Grundlage |
|---|---|
| Aufstellung der Weiterbildungskosten | Wegleitung 2025, Ziffer 650 |
| Belege zu den Kosten | Wegleitung 2025, Ziffer 650 |
| Abzug nur der Kosten, die nicht Dritte tragen | Wegleitung 2025, Ziffer 650 |
Zahlt der Arbeitgeber mit, gehört nur Ihr Anteil in die Aufstellung (siehe Arbeitgeber zahlt Coaching). Mehr zum Abzug selbst unter Coaching absetzen im Kanton Basel-Landschaft.
Belege mit E-Tax BL einreichen
Mit E-Tax BL füllen Sie die Steuererklärung online aus und reichen sie «zusammen mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei» ein. Die Belege laden Sie als PDF hoch oder digitalisieren sie mit der App Snapshare. Beim papierlosen Weg müssen alle Belege vor dem Übermitteln hochgeladen sein; danach erhalten Sie eine Übermittlungsquittung als PDF und können innerhalb von 72 Stunden noch korrigieren.
Alternativ drucken Sie die Steuererklärung aus, unterschreiben sie und schicken sie mit den Belegen per Post. Beide Wege zu mischen, ist nicht möglich. Für Papier gilt: «In Papierform eingereichte Unterlagen werden nach dem Einscannen vernichtet.» Reichen Sie deshalb nur Kopien ein, lose und ohne Büro- oder Heftklammern.
Fristen für die Steuererklärung in Basel-Landschaft
| Fall | Frist | Gebühr |
|---|---|---|
| Unselbstständig Erwerbende | 31. März | – |
| Selbstständig Erwerbende | 30. Juni | – |
| Verlängerung um 2 Monate | automatisch, ohne Gesuch | kostenlos |
| Verlängerung über 2 Monate hinaus | online, bis 8 Monate automatisiert bestätigt | CHF 40 |
| Verlängerung über 8 Monate hinaus | nur mit Begründung | CHF 40 |
Zuständig ist die kantonale Steuerverwaltung. Das Gesuch stellen Sie online; die Gebühr von CHF 40 wird nachträglich nicht storniert.
Mahnung, Ermessensveranlagung und Busse in Basel-Landschaft
Reichen Sie nicht ein, folgen laut Baselbieter Steuerbuch (102 Nr. 1, Fassung 05.02.2026) eine erste und eine zweite Mahnung mit Androhung der Säumnisfolgen. Danach veranlagt die Steuerverwaltung nach Ermessen und kann eine Busse bis CHF 1'000 aussprechen, in schweren Fällen bis CHF 10'000. Eine Ermessensveranlagung wegen verletzter Mitwirkungspflichten «kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden» (§ 122 StG). In der Einsprache sind die nötigen Belege beizulegen oder zumindest zu bezeichnen. Wie Sie auf Rückfragen reagieren, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Aufbewahren
Eine Aufbewahrungsfrist für Belege nennt die Wegleitung nicht ausdrücklich. Da Papierunterlagen nach dem Scannen vernichtet werden, behalten Sie die Originale selbst.
Fragen und Antworten
Muss ich in Basel-Landschaft Belege für die Weiterbildung beilegen?
Ja. Laut Wegleitung 2025 ist der Steuererklärung bei Ziffer 650 eine Aufstellung mit Belegen beizulegen.
Muss ich die Steuererklärung mit E-Tax BL unterschreiben?
Nein, beim papierlosen Weg nicht. Sie laden die Belege hoch und erhalten eine Übermittlungsquittung als PDF. Nur die ausgedruckte Steuererklärung ist zu unterschreiben.
Bekomme ich eingereichte Papierbelege zurück?
Nein. Papierunterlagen werden nach dem Einscannen vernichtet. Reichen Sie deshalb nur Kopien ein.
Bis wann muss ich die Steuererklärung in Basel-Landschaft einreichen?
Als unselbstständig Erwerbende oder Erwerbender bis am 31. März. Zwei Monate Verlängerung erhalten Sie automatisch und kostenlos.
Was kostet eine längere Fristverlängerung?
Über die zwei Monate hinaus kostet das Online-Gesuch CHF 40. Über acht Monate hinaus braucht es eine Begründung.
Was passiert, wenn ich nicht einreiche?
Nach zwei Mahnungen veranlagt die Steuerverwaltung nach Ermessen und kann eine Busse aussprechen. Anfechten können Sie das nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Wegleitung zur Steuererklärung 2025 (über E-Tax-BL-Support) | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | E-Tax BL | aktuell | 01.10.2026 |
| E-Tax BL Support | Wie reiche ich meine Steuererklärung ein? | aktuell | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Baselbieter Steuerbuch Band 2, 102 Nr. 1 Frist zur Einreichung | Fassung 05.02.2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Fristverlängerung für Privatpersonen | aktuell | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Baselbieter Steuerbuch Band 2, 122 Nr. 1 Einspracheverfahren | Fassung 31.12.2016 | 01.10.2026 |
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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.