Coaching steuerlich absetzen im Kanton Basel-Landschaft
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
Im Kanton Basel-Landschaft gehören Weiterbildungskosten in Ziffer 650 der Steuererklärung. Für die Steuerperiode 2025 sind bei der Staatssteuer höchstens CHF 12'000 pro Person abziehbar, bei der direkten Bundessteuer CHF 13'000. Abziehbar ist nur, was nicht Arbeitgeber, Versicherungen oder Stipendien tragen. Zu Coaching äussert sich das Baselbieter Steuerbuch nicht.
Wo Weiterbildung in der Baselbieter Steuererklärung steht
Im Kanton Basel-Landschaft gehören Weiterbildungskosten in Ziffer 650 «Aus- und Weiterbildungskosten» unter den Abzügen vom Einkommen. Das Formular «Berufsauslagen» ist dafür der falsche Ort: Es umfasst 2025 nur Fahrtkosten (Ziffer 500/505), Verpflegung (510/515) und übrige Berufskosten (520/525). Ein eigenes Hilfsblatt gibt es nicht; die Wegleitung verlangt stattdessen eine Aufstellung mit Belegen.
| Steuer | Höchstbetrag 2025 |
|---|---|
| Staatssteuer (Kanton und Gemeinde) | CHF 12'000 pro Person und Jahr |
| Direkte Bundessteuer | CHF 13'000 pro Person und Jahr |
Was die Aufstellung enthalten soll, steht unter Nachweis und Belege im Kanton Basel-Landschaft.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Basel-Landschaft
Rechtsgrundlage ist § 29 Abs. 1 Bst. kter des Steuergesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2016. Der Kanton nennt einen festen Betrag von CHF 12'000. Er wird nicht jährlich angepasst: Den Ausgleich der kalten Progression nimmt Basel-Landschaft über eine Umrechnung des Einkommens vor (§ 20 StG), nicht über einzelne Abzüge. Auch das Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit Stand 2026 nennt für den Kanton weiterhin CHF 12'000.
Beim Bund ist der Betrag höher: Für 2025 gelten laut Steuerverwaltung höchstens CHF 13'000 (bisher CHF 12'900). Kosten zwischen CHF 12'000 und CHF 13'000 wirken sich deshalb nur bei der direkten Bundessteuer aus.
Was im Baselbiet als berufsorientierte Weiterbildung gilt
Die Wegleitung 2025 nennt zwei Voraussetzungen: Es liegt ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vor (Berufslehre, Fachmittelschule, Gymnasium/Maturität), oder das 20. Lebensjahr ist vollendet und es geht nicht um Ausbildungskosten bis zu diesem ersten Abschluss. Mehr dazu unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
Das Baselbieter Steuerbuch beschreibt das seit 2016 geltende Recht so: «Die Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildung wird aufgegeben.» Es sei auch nicht mehr entscheidend, ob es um einen Berufsaufstieg oder um die Vorbereitung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gehe (29 Nr. 4, Ziff. 2).
Coaching ist nicht geregelt
Zu Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung äussert sich das Baselbieter Steuerbuch nicht. Massgebend ist allein, ob das Coaching berufsorientiert ist. Die allgemeinen Kriterien stehen unter Coaching steuerlich absetzen.
Wenn Arbeitgeber oder Versicherungen mitzahlen
Die Wegleitung 2025 ist hier deutlich: Weiterbildungskosten sind abziehbar, «sofern diese nicht anderweitig von Dritten (z.B. durch die Arbeitgeberfirma, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Stipendien usw.) getragen werden». Ziehen Sie also nur Ihren eigenen Anteil ab. Mehr dazu unter Arbeitgeber zahlt Coaching.
Selbstständig Erwerbende in Basel-Landschaft
Dass eine Weiterbildung der Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit dient, schliesst den Abzug laut Steuerbuch nicht aus. Ob die eigene Weiterbildung Selbstständiger unbegrenzt als Geschäftsaufwand abziehbar ist, regeln die ausgewerteten Baselbieter Unterlagen nicht ausdrücklich.
Fragen und Antworten
Wie viel Coaching kann ich in Basel-Landschaft abziehen?
Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 12'000 pro Person bei der Staatssteuer und CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer, sofern das Coaching berufsorientiert ist und Sie es selbst bezahlt haben.
Wo trage ich Weiterbildungskosten in Basel-Landschaft ein?
In Ziffer 650 «Aus- und Weiterbildungskosten» unter den Abzügen vom Einkommen, nicht im Formular Berufsauslagen.
Wird der Baselbieter Betrag an die Teuerung angepasst?
Nein. Der Kanton nennt einen festen Betrag von CHF 12'000. Die kalte Progression gleicht Basel-Landschaft über eine Umrechnung des Einkommens aus.
Nennt Basel-Landschaft Coaching ausdrücklich?
Nein. Das Baselbieter Steuerbuch zur Weiterbildung erwähnt Coaching nicht. Entscheidend ist der berufliche Bezug.
Mein Arbeitgeber zahlt einen Teil. Was ziehe ich ab?
Nur Ihren eigenen Anteil. Kosten, die Arbeitgeber, Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung oder Stipendien tragen, sind nicht abziehbar.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 650 (über E-Tax-BL-Support) | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Baselbieter Steuerbuch Band 1, 29 Nr. 4 Aus- und Weiterbildungskosten | Fassung 20.01.2020 | 01.10.2026 |
| Eidgenössische Steuerverwaltung | Kantonsblatt Basel-Landschaft | Stand Februar 2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Informationen und Neuerungen 2025 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Landschaft | Formular Berufsauslagen 2025 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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