Coaching steuerlich absetzen im Kanton Freiburg
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
Im Kanton Freiburg tragen Sie berufsbezogenes Coaching als Aus- und Weiterbildungskosten unter Code 4.420 ein, nicht bei den Berufsauslagen. Für die Steuerperiode 2025 sind bei den Kantons- und Gemeindesteuern höchstens CHF 12'000 abziehbar, bei der direkten Bundessteuer CHF 13'000. Ausgeschlossen sind Erstausbildung und Hobby.
Wo Coaching in der Freiburger Steuererklärung steht
Im Kanton Freiburg gehört berufsorientierte Aus- und Weiterbildung zu den Abzügen und nicht zu den Berufsauslagen. Die deutsche Wegleitung 2025 verweist bei den sonstigen Berufsauslagen ausdrücklich weiter: «Aus- und Weiterbildungskosten, siehe Code 4.420.» Die französische Fassung sagt es direkt: «Les frais doivent être annoncés sous le code 4.420.»
| Code | Bezeichnung | Weiterbildung? |
|---|---|---|
| 2.130 | Sonstige Berufsauslagen, Pauschale 3 %, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000 | nein, Verweis auf 4.420 |
| 4.420 | Aus- und Weiterbildungskosten | ja, höchstens CHF 12'000 |
Ein eigenes Hilfsformular für die Weiterbildung haben wir auf der Formularseite der Kantonalen Steuerverwaltung nicht gefunden. Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen: Coaching in der Steuererklärung eintragen.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs im Kanton Freiburg
Rechtsgrundlage ist Art. 34 Abs. 1 Bst. j des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG). In der von uns eingesehenen Fassung (Stand 01.01.2020) lässt es die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von 12'000 Franken zu, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder das 20. Lebensjahr vollendet ist.
| Steuer | Höchstbetrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Kantons- und Gemeindesteuern | CHF 12'000 | Art. 34 Abs. 1 Bst. j DStG; Wegleitung 2025, Code 4.420 |
| Direkte Bundessteuer | CHF 13'000 | Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG |
Die Wegleitung 2025 bestätigt den kantonalen Betrag: abziehbar sind die selbst getragenen Kosten «jusqu'à un montant maximum de 12'000 fr.». Für 2026 nennt die Kantonale Steuerverwaltung in den eingesehenen Unterlagen keinen neuen Betrag. Warum Beträge sich ändern können: Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.
Wann Coaching in Freiburg als Weiterbildung gilt
Die Freiburger Wegleitung formuliert die Abgrenzung weit: «Il n'est plus exigé qu'il existe un lien intrinsèque entre les frais engagés et l'activité lucrative exercée.» Ein enger Zusammenhang zwischen den Kosten und der heute ausgeübten Tätigkeit wird also nicht mehr verlangt; die Wegleitung folgert, dass Weiterbildungskosten «plus facilement admis» werden. Das Wort Coaching kommt im Text nicht vor.
Zwei Ausschlüsse bleiben laut Wegleitung bestehen:
- Erstausbildung (frais de formation initiale), bestimmt nach dem Bundesrecht über die Berufsbildung. Mehr dazu: Erstausbildung oder Weiterbildung.
- Hobby (frais engagés pour une activité de hobby): «toujours considérés comme des frais non déductibles».
Für ein Coaching heisst das: Dient es dem Beruf, auch einem künftigen, spricht die Freiburger Formulierung für den Abzug. Ein Coaching für ein Hobby fällt heraus.
Selbst getragene Kosten im Kanton Freiburg
Abziehbar sind nur «les montants effectivement supportés par le/la contribuable», also die Beträge, die Sie tatsächlich selbst getragen haben. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil, ziehen Sie nur Ihren Anteil ab. Eigene Regeln zum Lohnausweis nennt die Wegleitung bei Code 4.420 nicht; die allgemeinen Grundsätze stehen unter Arbeitgeber zahlt Coaching. Wie Sie die Kosten belegen, lesen Sie unter Nachweis und Belege im Kanton Freiburg.
Fragen und Antworten
Wie viel Coaching kann ich im Kanton Freiburg abziehen?
Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 12'000 bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Bei der direkten Bundessteuer gilt der Bundesbetrag von CHF 13'000. Abziehbar sind nur selbst getragene Kosten.
Unter welchem Code trage ich Coaching ein?
Unter Code 4.420 bei den Abzügen. Bei den Berufsauslagen (Code 2.130) verweist die Wegleitung ausdrücklich auf Code 4.420.
Muss das Coaching mit meiner heutigen Stelle zusammenhängen?
Laut der Freiburger Wegleitung 2025 wird kein enger Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit mehr verlangt («lien intrinsèque»). Weiterbildungskosten werden dadurch leichter zum Abzug zugelassen.
Was ist im Kanton Freiburg nicht abziehbar?
Kosten der Erstausbildung (nach Bundesrecht über die Berufsbildung) und Kosten für eine Hobbytätigkeit («activité de hobby»).
Gehört Coaching zu den Berufsauslagen?
Nein. Die Pauschale für sonstige Berufsauslagen (Code 2.130) deckt die Weiterbildung nicht; diese wird separat unter Code 4.420 abgezogen.
Steigt der Freiburger Höchstbetrag 2026?
Einen Betrag für 2026 enthalten die eingesehenen Unterlagen der Kantonalen Steuerverwaltung nicht. Für die Steuerperiode 2025 gilt CHF 12'000.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kantonale Steuerverwaltung Freiburg | Allgemeine Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Code 2.130 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Kantonale Steuerverwaltung Freiburg | Guide général 2025 (französisch), Code 4.420 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Kanton Freiburg (via LexFind) | DStG (SGF 631.1), Art. 34 Abs. 1 Bst. j | Fassung 01.01.2020 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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