Coaching steuerlich absetzen im Kanton Neuenburg
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
Im Kanton Neuenburg gehören beruflich begründete Weiterbildungskosten, etwa für ein Coaching, in die Rubrik 6.14 der Steuererklärung und nicht zu den Berufskosten. Für die Kantons- und Gemeindesteuern sind höchstens CHF 12'400 abziehbar (Steuerperiode 2025, Gesetz auch 2026 unverändert), für die direkte Bundessteuer 2025 CHF 13'000.
Wo Coaching in der Neuenburger Steuererklärung steht
Im Kanton Neuenburg erstellen Sie die Steuererklärung mit der Software Clic&Tax und reichen sie über den Guichet unique oder auf Papier ein. Weiterbildungskosten haben eine eigene Rubrik:
| Rubrik | Bezeichnung | Kanton/Gemeinde | Bund |
|---|---|---|---|
| 6.14 | Frais de formation et de perfectionnement à des fins professionnelles | max. CHF 12'400 | max. CHF 13'000 |
Die Instructions générales halten im Kapitel zu den Berufskosten fest: «Les frais de formation et de perfectionnement doivent être déclarés à la rubrique 6.14 de la déclaration». Ein Coaching gehört also nicht zu den übrigen Berufskosten, sondern in die Rubrik 6.14. Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen: Coaching in der Steuererklärung eintragen.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Neuenburg
Rechtsgrundlage ist Art. 36 Abs. 1 Bst. k des Neuenburger Steuergesetzes (Loi sur les contributions directes, LCdir). Abziehbar sind berufliche Aus- und Weiterbildungskosten einschliesslich Umschulung «jusqu'à concurrence de 12'400 francs».
| Steuerperiode | Kantons- und Gemeindesteuern Neuenburg | Direkte Bundessteuer |
|---|---|---|
| 2025 | CHF 12'400 | CHF 13'000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG) |
| 2026 | CHF 12'400 (Gesetz Stand 1. Januar 2026) | in den ausgewerteten Quellen nicht genannt |
Eine jährliche Indexierung kennt Neuenburg nicht. Nach Art. 45 LCdir legt der Staatsrat eine Anpassung vor, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Hintergrund: Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.
Wann Coaching in Neuenburg als Weiterbildung gilt
Die ausgewerteten Neuenburger Unterlagen erwähnen Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung nicht ausdrücklich. Massgebend ist der Gesetzeswortlaut: Die Kosten müssen einem beruflichen Zweck dienen (à des fins professionnelles). Dazu kommt eine Voraussetzung: Sie haben einen Abschluss auf Sekundarstufe II, oder Sie sind mindestens 20 Jahre alt und die Kosten betreffen nicht die Ausbildung bis zum ersten Abschluss auf dieser Stufe. Die Abgrenzung erklärt Erstausbildung oder Weiterbildung.
Zur Beteiligung des Arbeitgebers und zur eigenen Weiterbildung von Selbstständigen nennen die Neuenburger Unterlagen keine eigene Regel.
Belege gehören in Neuenburg zur Steuererklärung
Anders als einige andere Kantone verlangt Neuenburg die Belege ausdrücklich mit der Erklärung: Unter den Beilagen für Unselbstständigerwerbende stehen die «Justificatifs des frais de formation et/ou de perfectionnement à des fins professionnelles». Achten Sie darauf, dass die Rechnung den beruflichen Zweck des Coachings erkennen lässt. Einzelheiten und Fristen: Nachweis und Belege im Kanton Neuenburg.
Fragen und Antworten
Wie viel Coaching kann ich in Neuenburg abziehen?
Für die Kantons- und Gemeindesteuern höchstens CHF 12'400 (Steuerperiode 2025, Gesetz Stand 1. Januar 2026), für die direkte Bundessteuer 2025 CHF 13'000.
Wo trage ich Coaching in der Neuenburger Steuererklärung ein?
In der Rubrik 6.14 «Frais de formation et de perfectionnement à des fins professionnelles». Die Instructions générales weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Kosten dort und nicht bei den Berufskosten stehen.
Wird der Neuenburger Höchstbetrag jedes Jahr angepasst?
Nicht automatisch. Nach Art. 45 LCdir legt der Staatsrat eine Anpassung vor, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent gestiegen ist.
Zählt ein Führungscoaching in Neuenburg als Weiterbildung?
Die ausgewerteten Neuenburger Unterlagen äussern sich nicht ausdrücklich zu Coaching. Massgebend ist der Gesetzeswortlaut: Die Kosten müssen einem beruflichen Zweck dienen.
Muss ich Belege beilegen?
Ja. Belege der beruflichen Weiterbildungskosten stehen in Neuenburg auf der Liste der Beilagen. Legen Sie nur Kopien bei.
Gibt es eine Altersgrenze?
Abziehbar ist die Weiterbildung, wenn Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben oder mindestens 20 Jahre alt sind und die Kosten nicht die Ausbildung bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II betreffen.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kanton Neuenburg | Loi sur les contributions directes (LCdir), Art. 36 und 45 | Stand 01.01.2026 | 01.10.2026 |
| Service des contributions Neuchâtel | Extrait des instructions générales PP 2025, Rubrik 6.14 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Service des contributions Neuchâtel | Instructions générales PP 2025 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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