Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Coaching steuerlich absetzen im Kanton Schaffhausen

Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.

Kurz beantwortet

Im Kanton Schaffhausen haben Angestellte zwei Wege: pauschal CHF 500 ohne Nachweis im Hilfsblatt Berufsauslagen (Ziffer 5) oder die effektiven Kosten in Ziffer 15.10 der Steuererklärung, beim Kanton bis CHF 12'000 für 2025 und 2026 (Art. 35 Abs. 1 lit. p StG). Bei der direkten Bundessteuer gelten für 2025 CHF 13'000. Beides zusammen geht nicht.

Pauschale oder effektive Kosten in der Schaffhauser Steuererklärung

Schaffhausen bietet Angestellten zwei Wege, die sich gegenseitig ausschliessen. Entweder setzen Sie im Hilfsblatt «Berufsauslagen» eine Pauschale ein, oder Sie ziehen die effektiven Kosten in Ziffer 15.10 der Steuererklärung ab.

Weiterbildung in der Schaffhauser Steuererklärung
WegOrtCodeBetrag
PauschaleHilfsblatt Berufsauslagen 106/25, Ziffer 5214 (Person 1), 234 (Person 2)CHF 500
Effektive KostenSteuererklärung, Ziffer 15.10 (Person 1) und 15.11 (Person 2)297 und 298 (Formular 2024)bis CHF 12'000 beim Kanton

Das Hilfsblatt 2025 formuliert die Wahl so: «Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten, pauschal CHF 500.–, sofern kein Abzug in Ziffer 15.10 geltend gemacht wird». Die Codes für Ziffer 15.10 und 15.11 stammen aus dem Formular 2024; für 2025 haben wir sie nicht geprüft. Im Formular ist bei Ziffer 15.10 eine Aufstellung vermerkt. Allgemeine Hinweise zum Eintragen stehen unter Coaching in der Steuererklärung eintragen.

Pauschalabzug von CHF 500 für Weiterbildung in Schaffhausen

Die Pauschale ist eine Schaffhauser Besonderheit. § 28a der Verordnung über die direkten Steuern lautet: «Ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten können Steuerpflichtige, die in der gleichen Steuerperiode Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, einen Pauschalabzug von Fr. 500.00 geltend machen.»

Für die Praxis

Liegen Ihre Kosten für ein berufliches Coaching über CHF 500, kommt der Weg über Ziffer 15.10 in Frage, dann allerdings mit Aufstellung statt Pauschale. Beide Abzüge zusammen sind nicht möglich.

Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Schaffhausen

Rechtsgrundlage für die effektiven Kosten ist Art. 35 Abs. 1 lit. p des Steuergesetzes. Laut Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Stand 2026) beträgt der Maximalbetrag beim Kanton CHF 12'000. Er wird nicht jährlich angepasst: Der Ausgleich der kalten Progression nach Art. 41 StG betrifft den Tarif und die steuerfreien Beträge nach Art. 37, nicht den Weiterbildungsabzug. Bei der direkten Bundessteuer gilt für 2025 der Bundesbetrag von CHF 13'000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Mehr zum Hintergrund unter Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.

Was in Schaffhausen als Weiterbildung zählt

Der Abzug setzt voraus, dass ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder das 20. Lebensjahr vollendet ist und es nicht um Ausbildungskosten bis zu diesem ersten Abschluss geht. Mehr dazu unter Erstausbildung oder Weiterbildung. Die Pauschale gilt für Kosten, die mit der Berufsausübung zusammenhängen.

Eine Schaffhauser Praxisaussage zu Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung haben wir in den amtlichen Unterlagen nicht gefunden. Massgebend ist der berufliche Bezug; die allgemeinen Kriterien stehen unter Coaching steuerlich absetzen.

Selbstständig Erwerbende in Schaffhausen

Die Pauschale von CHF 500 steht nur Personen mit Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit offen. Wie die eigene Weiterbildung Selbstständiger abzugrenzen ist, regeln die ausgewerteten Schaffhauser Unterlagen nicht ausdrücklich.

Fragen und Antworten

Wie viel Coaching kann ich in Schaffhausen abziehen?

Entweder pauschal CHF 500 ohne Nachweis oder die effektiven Kosten in Ziffer 15.10, beim Kanton für 2025 und 2026 bis CHF 12'000. Bei der direkten Bundessteuer gilt für 2025 CHF 13'000.

Brauche ich für die Pauschale von CHF 500 Belege?

Nein. § 28a der Schaffhauser Steuerverordnung gewährt die Pauschale ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten, sofern Sie im gleichen Jahr Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit haben.

Kann ich die Pauschale und die effektiven Kosten kombinieren?

Nein. Die Pauschale gilt laut Hilfsblatt nur, sofern kein Abzug in Ziffer 15.10 geltend gemacht wird.

Wo trage ich die Pauschale ein?

Im Hilfsblatt Berufsauslagen 106/25 unter Ziffer 5, Code 214 für Person 1 und Code 234 für Person 2.

Wird der Schaffhauser Höchstbetrag an die Teuerung angepasst?

Nein. Der Ausgleich der kalten Progression betrifft in Schaffhausen den Tarif und die steuerfreien Beträge, nicht den Weiterbildungsabzug.

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Kantonale Steuerverwaltung SchaffhausenHilfsblatt Berufsauslagen 2025 (Formular 106/25)Steuerjahr 202501.10.2026
Kanton SchaffhausenVerordnung über die direkten Steuern (SHR 641.111), § 28aFassung 01.11.202401.10.2026
Eidgenössische SteuerverwaltungKantonsblatt SchaffhausenStand Februar 202601.10.2026
Kantonale Steuerverwaltung SchaffhausenSteuererklärung 2024 (Formular 101/24), Ziffer 15.10Steuerjahr 202401.10.2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

Ratgeber zum Thema

Zum Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.