Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Solothurn
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
Im Kanton Solothurn legen Sie die Belege zum Weiterbildungsabzug bei: Das Hilfsblatt 1.34 verlangt die Kostenbelege und die Beiträge von Dritten. Mit eTax laden Sie die Belege hoch, auf Papier schicken Sie Kopien. Die Steuererklärung ist bis am 31. März fällig; bis 31. Juli verlängert der Kanton kostenlos.
Welche Belege das Steueramt Solothurn verlangt
Im Kanton Solothurn legen Sie die Belege zum Weiterbildungsabzug der Steuererklärung bei. Das Hilfsblatt «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025» führt unter «Einzureichende Belege» zwei Punkte auf:
| Beleg | Wozu |
|---|---|
| Belege der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten | Nachweis der effektiven Kosten |
| Beiträge von Dritten | Abzug nur der selbst getragenen Kosten |
Das Steuerbuch ergänzt: «Grundsätzlich sind die effektiven und tatsächlich belegten Kosten abzugsfähig (kein Pauschalabzug). Nachzuweisen ist, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit einer berufsorientierten Bildungsmassnahme stehen» (§ 41 Nr. 11, Ziff. 4.1). Für Sprach- und Studienaufenthalte gilt: Fehlen detaillierte Angaben in den Belegen, werden die Kurskosten und in der Regel 50 Prozent der übrigen Kosten zugelassen.
Bei einem Coaching zählt vor allem der Nachweis des beruflichen Zwecks, weil Solothurn Coaching nur ausnahmsweise anerkennt. Mehr dazu unter Coaching absetzen im Kanton Solothurn.
Belege mit eTax Solothurn einreichen
Der Kanton empfiehlt eTax Solothurn als Hauptweg. Laut Wegleitung 2025 können Sie Belege mit der kostenlosen App Snapshare scannen oder direkt vom Computer hochladen. Nach der Freigabe läuft eine Frist von 72 Stunden, in der Sie noch korrigieren können. Drucken Sie die Steuererklärung aus, ist sie zu unterschreiben. Wo die Beträge hingehören, zeigt Coaching in der Steuererklärung eintragen.
Auf Papier schicken Sie «alle einzureichenden Beilagen (keine Originalbelege)» mit. Das Steueramt vernichtet nach dem Einscannen sämtliche Akten.
Fristen für die Steuererklärung in Solothurn
| Fall | Frist | Gebühr |
|---|---|---|
| Ordentliche Einreichung | 31. März des Folgejahres | – |
| Zustellung nach dem 1. März | innert 30 Tagen | – |
| Fristverlängerung | bis 31. Juli | kostenlos |
| Fristverlängerung | bis 30. November | CHF 30 |
| Über den 30. November hinaus | nur bei ausserordentlichen Umständen | CHF 30 |
Zuständig ist das kantonale Steueramt. Die Verlängerung beantragen Sie online über my.so.ch mit E-Mail-Adresse und PersID (eTax-ID auf der Steuererklärung); die Bestätigung kommt sofort per E-Mail. Das Gesuch muss vor Ablauf der Frist eingehen.
Mahnung und Ermessensveranlagung in Solothurn
Wer die Frist verpasst, erhält eine Mahnung mit einer Nachfrist von rund 20 Tagen und einer Mahngebühr von CHF 60 (Steuerbuch § 140 Nr. 2). Laut Wegleitung droht bei Verletzung von Verfahrenspflichten eine Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis CHF 10'000. Lassen Sie die Mahnfrist verstreichen, werden Sie «nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt», und die Veranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Rechtsgrundlage sind § 147 StG und Art. 130 DBG. Wie Sie auf Rückfragen reagieren, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Aufbewahren
Für Selbstständige nennt die Wegleitung eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Eine feste Frist für Angestellte nennt sie nicht ausdrücklich. Weil das Steueramt Papierakten nach dem Scannen vernichtet, behalten Sie die Originale selbst.
Fragen und Antworten
Muss ich im Kanton Solothurn Belege für die Weiterbildung beilegen?
Ja. Das Hilfsblatt 1.34 nennt als einzureichende Belege die Belege der Aus- und Weiterbildungskosten und die Beiträge von Dritten.
Kann ich die Belege elektronisch einreichen?
Ja. Mit eTax Solothurn laden Sie die Belege direkt vom Computer hoch oder scannen sie mit der App Snapshare.
Bekomme ich eingereichte Unterlagen zurück?
Nein. Das Steueramt vernichtet nach dem Einscannen sämtliche Akten. Schicken Sie deshalb keine Originalbelege.
Bis wann muss die Steuererklärung in Solothurn eingereicht sein?
Bis am 31. März des Folgejahres. Für die Steuerperiode 2025 also bis am 31. März 2026.
Kostet eine Fristverlängerung etwas?
Bis 31. Juli ist sie kostenlos, bis 30. November kostet sie CHF 30. Sie beantragen sie online über my.so.ch.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Sie erhalten eine Mahnung mit Gebühr von CHF 60. Reagieren Sie nicht, folgt eine Veranlagung nach Ermessen; zudem ist eine Busse möglich.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steueramt Kanton Solothurn | Hilfsblatt Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025 (Formular 1.34) | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steueramt Kanton Solothurn | Wegleitung zur Steuererklärung 2025 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steueramt Kanton Solothurn | Solothurner Steuerbuch § 41 Nr. 11 | Fassung 18.12.2025 | 01.10.2026 |
| Steueramt Kanton Solothurn | Solothurner Steuerbuch § 140 Nr. 2 Abgabe der Steuererklärung | Version 14.08.2025 | 01.10.2026 |
| Kanton Solothurn | Fristverlängerung für natürliche Personen beantragen | aktuell | 01.10.2026 |
| Steueramt Kanton Solothurn | Solothurner Steuerbuch § 147 Nr. 1 Ermessensveranlagung | Stand 07.05.2026 | 01.10.2026 |
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