Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Solothurn

Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.

Kurz beantwortet

Im Kanton Solothurn legen Sie die Belege zum Weiterbildungsabzug bei: Das Hilfsblatt 1.34 verlangt die Kostenbelege und die Beiträge von Dritten. Mit eTax laden Sie die Belege hoch, auf Papier schicken Sie Kopien. Die Steuererklärung ist bis am 31. März fällig; bis 31. Juli verlängert der Kanton kostenlos.

Welche Belege das Steueramt Solothurn verlangt

Im Kanton Solothurn legen Sie die Belege zum Weiterbildungsabzug der Steuererklärung bei. Das Hilfsblatt «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025» führt unter «Einzureichende Belege» zwei Punkte auf:

Einzureichende Belege laut Hilfsblatt 1.34 (2025)
BelegWozu
Belege der berufsorientierten Aus- und WeiterbildungskostenNachweis der effektiven Kosten
Beiträge von DrittenAbzug nur der selbst getragenen Kosten

Das Steuerbuch ergänzt: «Grundsätzlich sind die effektiven und tatsächlich belegten Kosten abzugsfähig (kein Pauschalabzug). Nachzuweisen ist, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit einer berufsorientierten Bildungsmassnahme stehen» (§ 41 Nr. 11, Ziff. 4.1). Für Sprach- und Studienaufenthalte gilt: Fehlen detaillierte Angaben in den Belegen, werden die Kurskosten und in der Regel 50 Prozent der übrigen Kosten zugelassen.

Bei einem Coaching zählt vor allem der Nachweis des beruflichen Zwecks, weil Solothurn Coaching nur ausnahmsweise anerkennt. Mehr dazu unter Coaching absetzen im Kanton Solothurn.

Belege mit eTax Solothurn einreichen

Der Kanton empfiehlt eTax Solothurn als Hauptweg. Laut Wegleitung 2025 können Sie Belege mit der kostenlosen App Snapshare scannen oder direkt vom Computer hochladen. Nach der Freigabe läuft eine Frist von 72 Stunden, in der Sie noch korrigieren können. Drucken Sie die Steuererklärung aus, ist sie zu unterschreiben. Wo die Beträge hingehören, zeigt Coaching in der Steuererklärung eintragen.

Auf Papier schicken Sie «alle einzureichenden Beilagen (keine Originalbelege)» mit. Das Steueramt vernichtet nach dem Einscannen sämtliche Akten.

Fristen für die Steuererklärung in Solothurn

Einreichung und Fristverlängerung, natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton
FallFristGebühr
Ordentliche Einreichung31. März des Folgejahres–
Zustellung nach dem 1. Märzinnert 30 Tagen–
Fristverlängerungbis 31. Julikostenlos
Fristverlängerungbis 30. NovemberCHF 30
Über den 30. November hinausnur bei ausserordentlichen UmständenCHF 30

Zuständig ist das kantonale Steueramt. Die Verlängerung beantragen Sie online über my.so.ch mit E-Mail-Adresse und PersID (eTax-ID auf der Steuererklärung); die Bestätigung kommt sofort per E-Mail. Das Gesuch muss vor Ablauf der Frist eingehen.

Mahnung und Ermessensveranlagung in Solothurn

Wer die Frist verpasst, erhält eine Mahnung mit einer Nachfrist von rund 20 Tagen und einer Mahngebühr von CHF 60 (Steuerbuch § 140 Nr. 2). Laut Wegleitung droht bei Verletzung von Verfahrenspflichten eine Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis CHF 10'000. Lassen Sie die Mahnfrist verstreichen, werden Sie «nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt», und die Veranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Rechtsgrundlage sind § 147 StG und Art. 130 DBG. Wie Sie auf Rückfragen reagieren, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.

Aufbewahren

Für Selbstständige nennt die Wegleitung eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Eine feste Frist für Angestellte nennt sie nicht ausdrücklich. Weil das Steueramt Papierakten nach dem Scannen vernichtet, behalten Sie die Originale selbst.

Fragen und Antworten

Muss ich im Kanton Solothurn Belege für die Weiterbildung beilegen?

Ja. Das Hilfsblatt 1.34 nennt als einzureichende Belege die Belege der Aus- und Weiterbildungskosten und die Beiträge von Dritten.

Kann ich die Belege elektronisch einreichen?

Ja. Mit eTax Solothurn laden Sie die Belege direkt vom Computer hoch oder scannen sie mit der App Snapshare.

Bekomme ich eingereichte Unterlagen zurück?

Nein. Das Steueramt vernichtet nach dem Einscannen sämtliche Akten. Schicken Sie deshalb keine Originalbelege.

Bis wann muss die Steuererklärung in Solothurn eingereicht sein?

Bis am 31. März des Folgejahres. Für die Steuerperiode 2025 also bis am 31. März 2026.

Kostet eine Fristverlängerung etwas?

Bis 31. Juli ist sie kostenlos, bis 30. November kostet sie CHF 30. Sie beantragen sie online über my.so.ch.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Sie erhalten eine Mahnung mit Gebühr von CHF 60. Reagieren Sie nicht, folgt eine Veranlagung nach Ermessen; zudem ist eine Busse möglich.

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steueramt Kanton SolothurnHilfsblatt Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025 (Formular 1.34)Steuerjahr 202501.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnWegleitung zur Steuererklärung 2025Steuerjahr 202501.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnSolothurner Steuerbuch § 41 Nr. 11Fassung 18.12.202501.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnSolothurner Steuerbuch § 140 Nr. 2 Abgabe der SteuererklärungVersion 14.08.202501.10.2026
Kanton SolothurnFristverlängerung für natürliche Personen beantragenaktuell01.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnSolothurner Steuerbuch § 147 Nr. 1 ErmessensveranlagungStand 07.05.202601.10.2026

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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.