Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Coaching steuerlich absetzen im Kanton Solothurn

Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.

Kurz beantwortet

Im Kanton Solothurn gehört Weiterbildung in Ziffer 590 der Steuererklärung, erfasst im Hilfsblatt 1.34. Für die Steuerperiode 2025 sind beim Kanton höchstens CHF 12'000 pro Person abziehbar, bei der direkten Bundessteuer CHF 13'000. Für Coaching ist Solothurn streng: Das Steuerbuch lässt es «nur ausnahmsweise» als Weiterbildung gelten.

Wo Coaching in der Solothurner Steuererklärung steht

Weiterbildungskosten sind im Kanton Solothurn ein allgemeiner Abzug nach § 41 StG. Sie gehören deshalb nicht ins Formular «Berufsauslagen», sondern in Ziffer 590 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung» der Steuererklärung. Die Einzelheiten erfassen Sie im Hilfsblatt «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025» (Formular 1.34), getrennt für Person 1 und Person 2, mit Art der Weiterbildung und Rechnungsdatum.

Hilfsblatt 1.34, Steuerperiode 2025
ZeileSteuerHöchstbetrag
5900 / 5901Kantons- und GemeindesteuernCHF 12'000 je Person
5902 / 5903Direkte BundessteuerCHF 13'000 je Person
ÜbertragZiffer 590 der Steuererklärung–

Welche Belege Sie dem Hilfsblatt beilegen müssen, steht unter Nachweis und Belege im Kanton Solothurn.

Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Solothurn

Solothurn hat einen eigenen Betrag, der unter dem Bundeswert liegt. Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 1 lit. p StG. Das Solothurner Steuerbuch (§ 41 Nr. 11, Fassung vom 18.12.2025) führt die Werte so auf:

Maximalabzug pro Person
SteuerperiodeKantons- und GemeindesteuernDirekte Bundessteuer
2025CHF 12'000CHF 13'000
ab 2026CHF 12'400CHF 13'000 (gültig ab 2025)

Bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag, sofern jeder Ehegatte den Abzug selbst ausschöpfen kann. Einen Pauschalabzug gibt es nicht: Abziehbar sind die effektiven und belegten Kosten.

Coaching im Solothurner Steuerbuch: nur ausnahmsweise

Solothurn ist einer der wenigen Kantone, die Coaching beim Namen nennen, und die Aussage ist streng. Das Steuerbuch hält fest: «Beratungsleistungen (Berufs-, Studien- und Karriereberatungen, Coaching und Training) gelten nur ausnahmsweise als berufsorientierte Aus- und Weiterbildung» (§ 41 Nr. 11, Ziff. 3.1). Im gleichen Abschnitt steht: «In der Regel ebenfalls nicht berufsorientiert sind beispielsweise Kurse in Selbsterfahrung, in Entspannungstechniken wie autogenes Training oder Yoga, in Farb- und Stilberatung».

Für ein Coaching heisst das: Der Abzug ist im Kanton Solothurn die Ausnahme, nicht die Regel. Wann eine solche Ausnahme vorliegt, beschreibt das Steuerbuch nicht selbst; es verweist auf das Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Ziff. 4.5). Die Beweislast liegt bei Ihnen: «Der Nachweis, dass eine Bildungsmassnahme berufsorientiert ist, obliegt als steuermindernde Tatsache der steuerpflichtigen Person».

Was das praktisch bedeutet

Rechnen Sie im Kanton Solothurn damit, dass ein Coaching kritisch geprüft wird. Ohne klaren, belegten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit wird der Abzug kaum gewährt. Die allgemeinen Kriterien erklärt Coaching steuerlich absetzen.

Was in Solothurn nicht abziehbar ist

  • Selbstentfaltung und Liebhaberei: Es fehlt an der Berufsorientierung, wenn ein Kurs «der persönlichen Selbstentfaltung oder der Liebhaberei dient» (Ziff. 3.1).
  • Unterhaltung, Erlebnis, Geselligkeit, Sport und Hobby: gelten ausdrücklich nicht als abziehbare Weiterbildung (Ziff. 3.1).
  • Erstausbildung: Kosten bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II sind nicht abziehbar (Ziff. 3.2). Mehr dazu unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
  • Computer, übliche Software, Internet: nicht abziehbar; ebenso ausgeschlossen sind die Kosten eines Arbeits- oder Studierzimmers (Ziff. 4.1).
  • Lerngruppen: Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Zusammenhang mit Lerngruppen sind nicht abziehbar (Ziff. 4.1).

Wenn Arbeitgeber oder Dritte in Solothurn mitzahlen

«Abzugsfähig sind nur Kosten, welche die steuerpflichtige Person selbst trägt», hält das Steuerbuch fest (Ziff. 4.2). Ausgeschlossen ist der Abzug auch, soweit Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung oder Stipendien die Kosten decken. Vergütet der Arbeitgeber Kosten erst in einem späteren Jahr, nachdem Sie sie abgezogen haben, wird die Vergütung bis zum abgezogenen Betrag als Einkommen besteuert; der Arbeitgeber bescheinigt sie in Ziffer 13.3 des Lohnausweises (Ziff. 4.2.1). Mehr dazu unter Arbeitgeber zahlt Coaching.

Selbstständig Erwerbende im Kanton Solothurn

Steht die eigene Weiterbildung in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit, ist sie geschäftsmässig begründeter Aufwand nach § 34 Abs. 1 StG, und zwar ohne betragsmässige Beschränkung (Ziff. 4.4). Andere berufsorientierte Bildungskosten können Selbstständige über den allgemeinen Abzug bis zum Höchstbetrag abziehen.

Fragen und Antworten

Wie viel Coaching kann ich im Kanton Solothurn abziehen?

Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 12'000 pro Person bei den Kantons- und Gemeindesteuern und CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer. Ab der Steuerperiode 2026 gilt beim Kanton CHF 12'400.

Wo trage ich Weiterbildungskosten in der Solothurner Steuererklärung ein?

Im Hilfsblatt «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten» (Formular 1.34) und von dort übertragen in Ziffer 590 der Steuererklärung. Nicht im Formular Berufsauslagen.

Anerkennt Solothurn Coaching als Weiterbildung?

Nur ausnahmsweise. Das Solothurner Steuerbuch zählt Coaching zu den Beratungsleistungen, die «nur ausnahmsweise» als berufsorientierte Weiterbildung gelten. Den Nachweis des beruflichen Bezugs müssen Sie erbringen.

Sind Kurse zur Selbsterfahrung abziehbar?

In der Regel nicht. Das Steuerbuch nennt Kurse in Selbsterfahrung, Entspannungstechniken sowie Farb- und Stilberatung als Beispiele für nicht berufsorientierte Kurse.

Mein Arbeitgeber bezahlt einen Teil. Was darf ich abziehen?

Nur den Teil, den Sie selbst tragen. Zahlt der Arbeitgeber erst später zurück, wird die Rückvergütung bis zum bereits abgezogenen Betrag als Einkommen besteuert.

Kann ich als Selbstständiger mehr abziehen?

Ja, wenn die Weiterbildung wirtschaftlich mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt. Dann ist sie Geschäftsaufwand ohne Höchstbetrag (Steuerbuch § 41 Nr. 11, Ziff. 4.4).

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steueramt Kanton SolothurnSolothurner Steuerbuch § 41 Nr. 11 Aus-, Weiterbildungs- und UmschulungskostenFassung 18.12.202501.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnHilfsblatt Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025 (Formular 1.34)Steuerjahr 202501.10.2026
Steueramt Kanton SolothurnSteuererklärung 2025, Ziffer 590Steuerjahr 202501.10.2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

Ratgeber zum Thema

Zum Weiterlesen

Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.