Coaching steuerlich absetzen im Kanton Uri
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
Im Kanton Uri können Sie berufsorientierte Weiterbildung wie ein berufliches Coaching für die Steuerperiode 2025 bis CHF 13'000 abziehen, bei Kanton und Bund gleich. Für 2026 bleibt der Urner Betrag bei CHF 13'000. In der Wegleitung 2024 stand der Abzug im Formular 3 «Berufskosten» unter Ziffer 13.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs im Kanton Uri
Rechtsgrundlage ist Art. 38 Abs. 1 Bst. i des Urner Steuergesetzes. Das Gesetz nannte ursprünglich einen Gesamtbetrag von 12 000 Franken. Nach Art. 67 StG passt Uri die Frankenbeträge an den Landesindex der Konsumentenpreise an. Deshalb gelten heute höhere Werte:
| Steuerperiode | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
|---|---|---|
| 2024 | CHF 12'900 | – |
| 2025 | CHF 13'000 | CHF 13'000 |
| 2026 | CHF 13'000 | in den Urner Quellen nicht genannt |
Für 2026 hat die Finanzdirektion die Teuerung von Juni 2024 bis Juni 2025 laut Beschluss mit 0,09 Prozent festgestellt und den Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei CHF 13'000 belassen (Beschluss FD.2025-0225 vom 23.09.2025). Mehr zum Mechanismus unter Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.
Wo Coaching in der Urner Steuererklärung steht
In Uri gehört die Weiterbildung zum Formular 3 «Berufskosten». Die Wegleitung 2024 führt sie dort unter Ziffer 13 und hält fest: «Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten können bis zu Fr. 12'900.– in Abzug gebracht werden.» Das war der Betrag für 2024.
Formular 2025 prüfen
Die Angaben zur Ziffer stammen aus der Wegleitung 2024. Prüfen Sie im Formular 3 der Steuererklärung 2025, ob die Nummerierung gleich geblieben ist. Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen stehen unter Coaching in der Steuererklärung eintragen.
Wann Coaching im Kanton Uri als Weiterbildung gilt
Die Urner Wegleitung verlangt einen beruflichen Zusammenhang. Ausgeschlossen sind «die Kosten der Erst- oder Grundausbildung bis und mit Sekundarstufe II». Abziehbar ist die Weiterbildung, wenn ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben. Mehr dazu unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung erwähnt die Wegleitung nicht. Für die Einzelheiten verweist sie auf das Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Für ein Coaching zählt damit, ob es mit Ihrer Arbeit zusammenhängt.
Wenn Arbeitgeber, Versicherungen oder Stipendien im Kanton Uri zahlen
Uri zählt die Geldgeber ausdrücklich auf. Weiterbildungskosten werden nur abgezogen, «soweit sie nicht durch Dritte (Arbeitgeber, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung usw.) getragen werden oder durch Stipendien gedeckt sind» (Wegleitung 2024, Ziffer 13). Ein Coaching, das die Arbeitslosenversicherung finanziert, ist also nicht abziehbar. Zahlt der Arbeitgeber einen Teil, ziehen Sie nur Ihren eigenen Anteil ab, siehe Arbeitgeber zahlt Coaching.
Eine eigene Regel für Selbstständige zur Weiterbildung der Inhaberin oder des Inhabers nennt die Urner Wegleitung nicht ausdrücklich.
Fragen und Antworten
Wie viel Coaching kann ich im Kanton Uri abziehen?
Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 13'000, bei der Kantonssteuer wie bei der direkten Bundessteuer. Für 2026 bleibt der Urner Betrag bei CHF 13'000.
Warum bleibt der Urner Betrag 2026 gleich?
Uri passt die Frankenbeträge an die Teuerung an. Von Juni 2024 bis Juni 2025 betrug sie nur 0,09 Prozent; die Finanzdirektion hat den Betrag deshalb unverändert gelassen.
Wo trage ich das Coaching in Uri ein?
In der Wegleitung 2024 stand der Abzug im Formular 3 «Berufskosten» unter Ziffer 13. Prüfen Sie im Formular 2025, ob die Nummerierung gleich geblieben ist.
Nennt Uri Coaching ausdrücklich?
Nein. Die Urner Wegleitung verlangt einen beruflichen Zusammenhang und verweist für Einzelheiten auf das Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Was gilt, wenn die Arbeitslosenversicherung das Coaching bezahlt?
Soweit sie es bezahlt, ist es nicht abziehbar. Die Wegleitung lässt Kosten nur zu, soweit sie nicht durch Dritte wie Arbeitgeber, Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung getragen oder durch Stipendien gedeckt sind.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Finanzdirektion Uri | Ausgleich der kalten Progression per 1. Januar 2026 (FD.2025-0225) | 23.09.2025 | 01.10.2026 |
| Amt für Steuern Uri | Wegleitung zur Steuererklärung 2024, Formular 3, Ziffer 13 | Steuerperiode 2024 | 01.10.2026 |
| Kanton Uri | Steuergesetz (RB 3.2211), Art. 38 Abs. 1 Bst. i und Art. 67 | Stand 01.01.2020 | 01.10.2026 |
| Eidgenössische Steuerverwaltung | Kantonsblatt Uri | März 2026 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.