Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Coaching steuerlich absetzen im Kanton Zürich

Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.

Kurz beantwortet

Im Kanton Zürich tragen Sie Coaching als berufsorientierte Weiterbildung im Hilfsformular 367 ein und übertragen den Abzug in Ziffer 16.2 der Steuererklärung. Für die Steuerperiode 2025 gelten höchstens CHF 12'400 pro Person bei der Staatssteuer und CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer. Abziehbar ist nur, was Sie selbst bezahlt haben.

Wo Coaching in der Zürcher Steuererklärung steht

Zürich hat für die Weiterbildung ein eigenes Hilfsformular: das Formular 367 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten». Es steht nicht im Formular Berufsauslagen. Sie erfassen darin für jede Person die Kosten und ziehen ab, was andere bezahlt haben. Den zulässigen Abzug übertragen Sie anschliessend «in die Steuererklärung Seite 3 Ziffer 16.2».

Hilfsformular 367, Steuerperiode 2025 (Codes laut Formular, Version 12.25)
ZeilePerson 1Person 2
Total der Kosten29002903
Beitrag Arbeitgeber oder weiterer Stellen (Bund, Branchenverbände etc.)29012904
Selbstgetragene Kosten29022905
Zulässiger Abzug (Staatssteuer bzw. Bundessteuer)29202921

Wie Sie die Zahlen aus der Rechnung in die Zeilen bringen, zeigt Coaching in der Steuererklärung eintragen.

Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs im Kanton Zürich

Rechtsgrundlage ist § 31 Abs. 1 lit. k des Zürcher Steuergesetzes. Anders als manche Kantone setzt Zürich einen eigenen Betrag fest. Er liegt unter dem Betrag der direkten Bundessteuer (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Sie füllen deshalb im Formular 367 zwei Zeilen «Zulässiger Abzug» aus: eine für die Staatssteuer, eine für die Bundessteuer.

Maximalabzug pro Person im Kanton Zürich
SteuerperiodeStaats- und GemeindesteuernDirekte Bundessteuer
2025CHF 12'400CHF 13'000
2026CHF 12'600in den Zürcher Quellen nicht genannt

Der Zürcher Betrag folgt dem Ausgleich der kalten Progression. Die Finanzdirektion hat die Abzüge per 1. Januar 2026 an eine Indexsteigerung von 1,3 Prozent angepasst; der Weiterbildungsabzug steigt dabei um CHF 200. Den Hintergrund erklärt Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.

Veraltete Zahl im Umlauf

Die Seite «Steuerwissen für Privatpersonen» auf zh.ch nennt noch CHF 12'000 pro Jahr (Stand des Abrufs 01.10.2026). Für die Steuererklärung 2025 gilt der Betrag im Formular 367: CHF 12'400 bei der Staatssteuer.

Wann Coaching im Kanton Zürich als Weiterbildung zählt

Der Abzug setzt voraus, dass Sie einen ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II haben oder das 20. Lebensjahr vollendet haben. Kosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II sind nicht abziehbar. Warum das wichtig ist, steht unter Erstausbildung oder Weiterbildung.

Zu Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung haben wir in den Zürcher Quellen keine eigene Aussage gefunden. Das Kantonale Steueramt verweist für die Einzelheiten auf das Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 30.11.2017. Massgebend bleibt damit der Bezug des Coachings zu Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Wenn Arbeitgeber oder Bund im Kanton Zürich mitzahlen

Das Formular 367 rechnet Beiträge Dritter direkt heraus: Vom Total ziehen Sie den «Beitrag Arbeitgeber oder weiterer Stellen (Bund, Branchenverbände etc.)» ab. Abziehbar sind nur die selbstgetragenen Kosten. Bezahlt die Firma das Coaching, lesen Sie Arbeitgeber zahlt Coaching.

Eine Besonderheit nennt die Wegleitung 2025 für Bundesbeiträge an Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten: Sie sind als weitere Einkünfte zu deklarieren, soweit sie die in der Steuerperiode geltend gemachten effektiven Aus- und Weiterbildungskosten übersteigen (Ziffer 5.4).

Fragen und Antworten

Wie viel Coaching kann ich im Kanton Zürich abziehen?

Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 12'400 pro Person bei der Staatssteuer und höchstens CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer. Abziehbar ist nur der Teil, den Sie selbst bezahlt haben.

Wo trage ich Coaching in der Zürcher Steuererklärung ein?

Im Hilfsformular 367 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten». Den zulässigen Abzug übertragen Sie auf Seite 3 der Steuererklärung in Ziffer 16.2.

Gilt für 2026 ein höherer Betrag?

Ja, bei der Staatssteuer. Ab dem 1. Januar 2026 sind laut Finanzdirektion bis zu CHF 12'600 abziehbar. Den Bundesbetrag für 2026 nennen die Zürcher Quellen nicht.

Mein Arbeitgeber bezahlt einen Teil des Coachings. Was ziehe ich ab?

Nur Ihren eigenen Anteil. Im Formular 367 ziehen Sie den Beitrag des Arbeitgebers oder weiterer Stellen vom Total ab; abziehbar sind die selbst getragenen Kosten.

Nennt der Kanton Zürich Coaching ausdrücklich als Weiterbildung?

In den Zürcher Quellen haben wir keine eigene Aussage zu Coaching gefunden. Das Kantonale Steueramt verweist für die Einzelheiten auf das Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Kantonales Steueramt ZürichFormular 367 Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten 2025Version 12.2501.10.2026
Kantonales Steueramt ZürichWegleitung zur Steuererklärung 2025Steuerperiode 202501.10.2026
Finanzdirektion ZürichMedienmitteilung: Kanton gleicht kalte Progression aus10.07.202501.10.2026
Kantonales Steueramt ZürichSteuerwissen für PrivatpersonenAbruf 01.10.202601.10.2026
Eidgenössische SteuerverwaltungKantonsblatt Zürich, § 31 Abs. 1 lit. k StGFebruar 202601.10.2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.