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Abzug

Umzug im Steuerjahr: Welcher Kanton beim Weiterbildungsabzug zählt

Lesezeit: 7 Minuten · Stand: 17. September 2026

Cover-Card Abzug: Umzug im Steuerjahr – 31.12. Stichtag für Kantons- und Gemeindesteuern (Art. 68 StHG)
Cover-Card Abzug: Umzug im Steuerjahr – 31.12. Stichtag für Kantons- und Gemeindesteuern (Art. 68 StHG)

Kurz beantwortet

Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz während des Steuerjahres gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern der Kanton, in dem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember wohnt – für das ganze Jahr, nicht anteilig (Art. 4b Abs. 1 StHG). Der Bundesabzug von CHF 13’000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG) bleibt davon unberührt.

Wer im Laufe des Jahres von einem Kanton in einen anderen zieht, fragt sich zu Recht, welcher Höchstbetrag für den Weiterbildungsabzug auf ein Coaching nun gilt: der des alten Wohnsitzkantons, der des neuen, oder ein anteiliger Mittelwert. Seit einer Reform, die per 1. Januar 2014 in Kraft trat, ist die Antwort eindeutig geregelt und gilt für alle 26 Kantone gleich. Dieser Artikel zeigt die Regel, ihre Fundstelle und was sie für die direkte Bundessteuer im Unterschied zu den Kantons- und Gemeindesteuern bedeutet.

Wie sich ein Umzug auf Ihre persönliche Steuerrechnung auswirkt, lässt sich mit dem Steuerabzugs-Rechner für den jeweiligen Kanton nachvollziehen.

Welcher Kanton gilt bei einem Wohnsitzwechsel während des Steuerjahres

Massgebend ist Art. 4b Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14): Bei einem Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit für die gesamte laufende Steuerperiode im Kanton, in dem die steuerpflichtige Person am Ende dieser Periode ihren Wohnsitz hat. Für die allermeisten Fälle heisst das: massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember des jeweiligen Jahres, unabhängig davon, ob der Umzug im Januar oder im November stattgefunden hat.

Aus dieser Stichtagsregel folgt unmittelbar: Auch der Höchstbetrag für den Weiterbildungsabzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern richtet sich für das gesamte Steuerjahr nach dem Recht des Kantons, in dem die Person am 31. Dezember wohnt. Der alte Wohnsitzkanton spielt für diese Steuerperiode keine Rolle mehr, auch wenn der Umzug erst kurz vor Jahresende erfolgt ist.

Ändert sich der Bundesabzug von CHF 13’000 durch den Umzug

Nein. Der Abzug für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung bei der direkten Bundessteuer beträgt seit der Steuerperiode 2025 einheitlich CHF 13’000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG) – unabhängig davon, in welchem Kanton die steuerpflichtige Person wohnt oder wohin sie zieht. Der Bund kennt keine kantonal unterschiedlichen Höchstbeträge; diese Zahl ist für die gesamte Schweiz identisch.

Was sich durch den Umzug ändert, ist nicht die Höhe des Bundesabzugs, sondern die Zuständigkeit für dessen Veranlagung und Bezug: Nach Art. 105 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) erheben die kantonalen Behörden des Kantons, in dem die steuerpflichtige Person am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat, die direkte Bundessteuer für das ganze Jahr. Es ist also derselbe Stichtag wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern – nur betrifft er hier die Zuständigkeit, nicht den Betrag.

Seit wann diese Stichtagsregel gilt

Art. 4b StHG und die entsprechende Bestimmung im DBG wurden durch das Bundesgesetz vom 22. März 2013 über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen eingeführt (AS 2013 2397; BBl 2011 3593), in Kraft seit 1. Januar 2014. Der Titel des Gesetzes beschreibt das Anliegen genau: Vor dieser Reform kannte das interkantonale Steuerrecht Modelle, in denen die Steuerperiode bei einem Wohnsitzwechsel unterteilt wurde. Seit 2014 gilt schweizweit einheitlich die Stichtagsregel zum 31. Dezember.

Sonderfall Kapitalleistungen

Für Kapitalleistungen nach Art. 11 Abs. 3 StHG – etwa aus Vorsorgeeinrichtungen – gilt eine Ausnahme von der Stichtagsregel: Sie sind in dem Kanton steuerbar, in dem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung wohnt. Für den laufenden Erwerbseinkommens- und damit den Weiterbildungsabzug ist diese Ausnahme ohne Bedeutung.

Wie stark sich der kantonale Höchstbetrag durch einen Umzug ändern kann

Weil jeder Kanton seinen Höchstbetrag für die Kantons- und Gemeindesteuern eigenständig festlegt (Art. 9 Abs. 2 Bst. o StHG spricht ausdrücklich von einem «nach kantonalem Recht bestimmten Betrag»), kann ein Umzug den nutzbaren Abzug für ein Coaching spürbar verändern. Die folgende Tabelle zeigt zwei Kantone, deren Höchstbeträge deutlich auseinanderliegen – nicht wegen eines Fehlers, sondern wegen zweier unabhängiger kantonaler Entscheide.

Weiterbildungsabzug: Bundesbetrag im Vergleich zu zwei kantonalen Höchstbeträgen
Ebene Massgebender Kanton Höchstbetrag Fundstelle
Direkte Bundessteuer unabhängig vom Wohnsitzkanton CHF 13’000 Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG
Kantons- und Gemeindesteuern Aargau Wohnsitz am 31.12. in AG CHF 18’000 (seit 1.1.2025) Merkblatt Steueramt Aargau
Kantons- und Gemeindesteuern Solothurn Wohnsitz am 31.12. in SO CHF 12’400 (seit 1.1.2026) Steuerbuch Solothurn, Ziff. 041-11

Wer zum Beispiel im Verlauf des Jahres von Solothurn nach Aargau zieht und am 31. Dezember in Aargau wohnt, kann für die Kantons- und Gemeindesteuern dieser Steuerperiode den höheren Aargauer Höchstbetrag von CHF 18’000 nutzen – für das ganze Jahr, nicht nur für die Monate nach dem Umzug. Beim umgekehrten Umzug gilt entsprechend der niedrigere Betrag des Zuzugskantons. Eine vollständige Übersicht aller 26 Kantone liefert die Kantonsübersicht.

Wo Sie den Umzug in der Steuererklärung angeben

Den Wohnsitzwechsel selbst melden Sie der Gemeinde beziehungsweise dem neuen Wohnsitzkanton im Rahmen der An- und Abmeldung; die Steuerverwaltung des Zuzugskantons erhält diese Angabe in der Regel automatisch. In der Steuererklärung für das Umzugsjahr tragen Sie den Weiterbildungsabzug wie gewohnt bei den Berufskosten ein – welche Position das konkret ist, zeigt der Artikel Coaching in der Steuererklärung: wo es hingehört. Bei Rückfragen zur eigenen Veranlagung ist die Steuerverwaltung des am 31. Dezember massgebenden Wohnsitzkantons zuständig, nicht die des früheren Wohnsitzes.

Wie stark sich ein höherer oder niedrigerer Höchstbetrag auf die tatsächlichen Kosten eines Coachings nach Steuern auswirkt, ordnet der Artikel Was Coaching in der Schweiz kostet – und was es nach Steuern kostet ein. Einen Überblick über beide Ebenen des Abzugs gibt ausserdem die Abzug-Übersicht.

Häufige Fragen zum Umzug und zum Weiterbildungsabzug

Welcher Kanton besteuert mich, wenn ich im Laufe des Jahres umziehe?

Für die Kantons- und Gemeindesteuern der laufenden Steuerperiode ist der Kanton zuständig, in dem Sie am 31. Dezember wohnen (Art. 4b Abs. 1 StHG). Der frühere Wohnsitzkanton spielt für dieses Jahr keine Rolle mehr.

Wird die Steuerperiode bei einem Umzug innerhalb der Schweiz aufgeteilt?

Nein, seit der Reform von 2014 nicht mehr. Es gilt eine einheitliche Stichtagsregel: massgebend ist der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode, in der Regel der 31. Dezember.

Ändert ein Umzug die Höhe des Bundesabzugs von CHF 13’000?

Nein. Der Höchstbetrag nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG ist national einheitlich und unabhängig vom Wohnsitzkanton. Nur die Zuständigkeit für die Veranlagung wechselt.

Was gilt, wenn ich erst am 31. Dezember umziehe?

Der Wohnsitz am 31. Dezember ist der massgebende Stichtag. Auch ein Umzug kurz vor Jahresende verschiebt die Zuständigkeit für die gesamte Steuerperiode auf den neuen Wohnsitzkanton.

Gilt die Stichtagsregel auch für die direkte Bundessteuer?

Ja. Art. 105 Abs. 1 DBG regelt für die direkte Bundessteuer denselben Stichtag: Zuständig ist der Kanton, in dem die steuerpflichtige Person am Ende der Steuerperiode wohnt.

Kann ich durch den Zeitpunkt eines Umzugs den höheren kantonalen Abzug wählen?

Der Gesetzestext knüpft ausschliesslich an den tatsächlichen Wohnsitz am 31. Dezember an, nicht an eine Wahlmöglichkeit. Massgebend ist, wo Sie an diesem Stichtag effektiv wohnen.

Wo trage ich den Umzug in der Steuererklärung ein?

Der Wohnsitzwechsel selbst läuft über die An- und Abmeldung bei der Gemeinde. Den Weiterbildungsabzug tragen Sie wie gewohnt bei den Berufskosten ein, siehe Coaching in der Steuererklärung: wo es hingehört.

Quellen
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Art. 4b Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 Bst. o StHG Fedlex, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2025 17. September 2026
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 33 Abs. 1 lit. j und Art. 105 Abs. 1 DBG Fedlex, konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2026 17. September 2026
Bundesgesetz vom 22. März 2013 über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen AS 2013 2397, in Kraft seit 1. Januar 2014 Inkrafttreten 1. Januar 2014 17. September 2026
Kantonales Steueramt Aargau Merkblatt Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten Stand 1. Januar 2026 17. September 2026
Kantonales Steueramt Solothurn Steuerbuch, Ziff. 041-11 Bildungskosten Stand 18. Dezember 2025 17. September 2026