Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Basel-Stadt
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
In Basel-Stadt gehört zu den Ziffern 652 und 657 eine Bescheinigung: Das Hauptformular verlangt sie, und die Wegleitung 2025 bittet, Belege und Bescheinigungen beizulegen. Mit BalTax Online laden Sie diese hoch, ohne Unterschrift. Die Steuererklärung 2025 war bis am 31. März 2026 fällig; die erste Erstreckung bis 30. September 2026 ist kostenlos.
Welche Belege Basel-Stadt beim Weiterbildungsabzug verlangt
In Basel-Stadt gehören die Unterlagen zum Weiterbildungsabzug zur Steuererklärung. Das Hauptformular 2025 (Ansichtsexemplar) vermerkt bei den Ziffern 652 und 657 als Beilage «Bescheinigung»; den Erläuterungstext der Wegleitung zu diesen Ziffern haben wir nicht eingesehen. Die Wegleitung 2025 sagt allgemein: «Legen Sie dem Hauptformular die ausgefüllten Hilfsformulare sowie die notwendigen Aufstellungen, Belege, Bescheinigungen und Fragebogen bei.»
| Ziffer | Abzug | Beilage |
|---|---|---|
| 652 | Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten Person 1 | Bescheinigung |
| 657 | Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten Person 2 | Bescheinigung |
Welche Dokumente genau als Bescheinigung gelten, nennt das Formular nicht ausdrücklich. Da nur selbst getragene Kosten abziehbar sind, gehört ein allfälliger Arbeitgeberanteil in die Unterlagen (siehe Arbeitgeber zahlt Coaching). Mehr zum Abzug selbst unter Coaching absetzen in Basel-Stadt.
Belege mit BalTax Online einreichen
Die Wegleitung 2025 beschreibt den elektronischen Weg so: «Papierdokumente können mit der Kamerafunktion Ihres Smartphones oder Tablets einfach digitalisiert und in die Steuererklärung hochgeladen werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr notwendig.» Alle Belege lassen sich mit der elektronischen Steuererklärung übermitteln.
Reichen Sie auf Papier ein, unterschreiben Sie die Vollständigkeitserklärung. Beachten Sie den Vermerk im Formular: «Belege / Bescheinigungen Originale werden nicht zurückgesandt».
Fristen für die Steuererklärung in Basel-Stadt
| Fall | Frist | Gebühr |
|---|---|---|
| Ordentliche Einreichung | 31. März 2026 | – |
| Erste Fristerstreckung | bis 30. September 2026 | kostenlos |
| Weitere Fristerstreckung | auf Gesuch | CHF 40 |
| Wegzug oder Todesfall (unterjährig) | erste Erstreckung höchstens 60 Tage | kostenlos |
Die Fristerstreckung beantragen Sie online bei der kantonalen Steuerverwaltung über esteuern.bs.ch.
Mahnung, Ermessensveranlagung und Busse in Basel-Stadt
Wer zu spät einreicht, zahlt eine Mahngebühr von CHF 40. Wird die Steuererklärung nach einer zweiten Mahnung nicht eingereicht, setzt die Steuerverwaltung die Steuer von Amtes wegen fest. Die Wegleitung 2025 hält fest: «Können die Steuerfaktoren mangels Abgabe der Steuererklärung oder mangels zuverlässiger Unterlagen nicht ermittelt werden, erfolgt die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen.» Dafür wird eine Gebühr von CHF 100 bis 500 erhoben. Wer trotz Mahnung eine Verfahrenspflicht verletzt, kann mit einer Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis CHF 10'000 bestraft werden. Wie Sie auf Rückfragen reagieren, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Aufbewahren
Eine Aufbewahrungsfrist für Belege nennen die ausgewerteten Basler Unterlagen nicht ausdrücklich. Da eingereichte Originale nicht zurückgesandt werden, reichen Sie Kopien oder digitale Fassungen ein und behalten die Originale.
Fragen und Antworten
Muss ich in Basel-Stadt Belege für die Weiterbildung beilegen?
Ja. Das Hauptformular verlangt bei den Ziffern 652 und 657 eine Bescheinigung, und die Wegleitung bittet, die notwendigen Belege und Bescheinigungen beizulegen.
Muss ich die elektronische Steuererklärung unterschreiben?
Nein. Laut Wegleitung 2025 ist bei BalTax Online keine handschriftliche Unterschrift mehr nötig.
Bekomme ich meine Originalbelege zurück?
Nein. Das Formular hält fest, dass Originale von Belegen und Bescheinigungen nicht zurückgesandt werden.
Bis wann muss die Steuererklärung 2025 in Basel-Stadt eingereicht sein?
Bis am 31. März 2026. Die erste Fristerstreckung bis 30. September 2026 ist kostenlos.
Was kostet eine weitere Fristerstreckung?
Jede weitere Erstreckung nach der ersten kostet CHF 40.
Was passiert, wenn ich nicht einreiche?
Nach einer Mahngebühr von CHF 40 und einer zweiten Mahnung wird die Steuer von Amtes wegen festgesetzt. Für die Ermessensveranlagung fällt eine Gebühr von CHF 100 bis 500 an.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Basel-Stadt | Hauptformular Steuererklärung 2025 (Ansichtsexemplar) | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Stadt | Wegleitung zur Steuererklärung 2025 für natürliche Personen | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Kanton Basel-Stadt | Steuererklärung als natürliche Person einreichen | aktuell | 01.10.2026 |
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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.