Coaching steuerlich absetzen im Kanton Basel-Stadt
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
In Basel-Stadt tragen Sie selbst bezahlte Weiterbildungskosten im Hauptformular unter Ziffer 652 (Person 1) oder 657 (Person 2) ein. Für 2025 und 2026 sind bei den Kantons- und Gemeindesteuern höchstens CHF 19'100 abziehbar, bei der direkten Bundessteuer CHF 13'000. Ob ein Coaching dazu zählt, entscheidet der berufliche Bezug.
Wo Weiterbildung in der Basler Steuererklärung steht
In Basel-Stadt erfassen Sie Weiterbildungskosten nicht im Formular B «Berufskosten», sondern im Hauptformular auf Seite 3 unter «Weitere Abzüge». Ein eigenes Hilfsblatt für Weiterbildung führt die Steuerverwaltung für 2025 nicht.
| Ziffer | Bezeichnung | Beilage laut Formular |
|---|---|---|
| 652 | Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten Person 1 | Bescheinigung |
| 657 | Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten Person 2 | Bescheinigung |
Beide Ziffern haben je eine Spalte für den Kanton und für den Bund. Wer online deklariert, nutzt BalTax Online. Was zur Bescheinigung gehört, steht unter Nachweis und Belege in Basel-Stadt.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Basel-Stadt
Rechtsgrundlage ist § 32 Abs. 1 lit. k des Steuergesetzes. Es nennt einen Gesamtbetrag von 18'000 Franken. Dieser Betrag wird jährlich an die Teuerung angepasst, denn § 37 Abs. 1 StG zählt lit. k ausdrücklich zu den Abzügen, mit denen die kalte Progression ausgeglichen wird. Die Steuerverwaltung veröffentlicht die geltenden Werte im Verzeichnis der Ansätze und Abzüge vom 28. Januar 2026:
| Steuerperiode | Kanton | Direkte Bundessteuer |
|---|---|---|
| 2023 | CHF 18'600 | CHF 12'700 |
| 2024 | CHF 18'900 | CHF 12'900 |
| 2025 | CHF 19'100 | CHF 13'000 |
| 2026 | CHF 19'100 | CHF 13'000 |
Der Basler Kantonsbetrag liegt damit deutlich über dem Bundesbetrag. Kosten über CHF 13'000 wirken sich deshalb nur bei den Kantons- und Gemeindesteuern aus. Wie die Anpassung funktioniert, erklärt Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.
Wann Coaching in Basel-Stadt als Weiterbildung gilt
Das Steuergesetz verlangt, dass die Kosten berufsorientiert sind. Zudem muss ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II vorliegen oder das 20. Lebensjahr vollendet sein, und es darf nicht um die Ausbildung bis zu diesem ersten Abschluss gehen. Mehr dazu unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
Eine öffentlich zugängliche Basler Praxisaussage zu Coaching, Supervision oder Persönlichkeitsentwicklung haben wir nicht gefunden. Massgebend ist deshalb allein der berufliche Bezug. Wie dieser allgemein beurteilt wird, steht unter Coaching steuerlich absetzen.
Für die Praxis
Weil das Formular eine Bescheinigung verlangt, sollte aus der Rechnung hervorgehen, worum es im Coaching beruflich ging. Eine Bezeichnung wie «Führungscoaching» lässt sich leichter einordnen als ein allgemeiner Begriff.
Nur selbst getragene Kosten zählen
Schon die Bezeichnung im Formular macht es klar: Abziehbar sind «Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten». Hat Ihr Arbeitgeber einen Teil übernommen, tragen Sie nur Ihren eigenen Anteil ein. Wie Arbeitgeberzahlungen im Lohnausweis erscheinen, steht unter Arbeitgeber zahlt Coaching.
Fragen und Antworten
Wie viel Coaching kann ich in Basel-Stadt abziehen?
Für die Steuerperioden 2025 und 2026 höchstens CHF 19'100 bei den Kantons- und Gemeindesteuern und CHF 13'000 bei der direkten Bundessteuer, sofern das Coaching berufsorientiert ist und Sie es selbst bezahlt haben.
Wo trage ich Weiterbildungskosten in Basel-Stadt ein?
Im Hauptformular unter «Weitere Abzüge», Ziffer 652 für Person 1 und Ziffer 657 für Person 2. Nicht im Formular B Berufskosten.
Warum ist der Basler Betrag höher als beim Bund?
Das Basler Steuergesetz setzt einen eigenen Betrag fest (18'000 Franken in § 32 Abs. 1 lit. k), der jährlich an die Teuerung angepasst wird. Für 2025 ergibt das CHF 19'100.
Nennt Basel-Stadt Coaching ausdrücklich?
In den ausgewerteten amtlichen Unterlagen nicht. Entscheidend ist, ob das Coaching berufsorientiert ist.
Mein Arbeitgeber zahlt einen Teil. Was ziehe ich ab?
Nur Ihren eigenen Anteil. Das Formular spricht ausdrücklich von selbst getragenen Aus- und Weiterbildungskosten.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kanton Basel-Stadt | Steuergesetz (SG 640.100), § 32 Abs. 1 lit. k und § 37 | Stand 01.01.2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Stadt | Verzeichnis der Ansätze, Devisenkurse, Abzüge und Freibeträge | 28.01.2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Basel-Stadt | Hauptformular Steuererklärung 2025 (Ansichtsexemplar), Ziffern 652 und 657 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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