Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Weiterbildungsabzug im Kanton Basel-Stadt

Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.

Kurz beantwortet

Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 19'100. Das Steuergesetz nennt CHF 18'000 (§ 32 Abs. 1 lit. k StG); der höhere Wert ergibt sich aus dem Ausgleich der kalten Progression. Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG.

Quellen
QuelleDokumentStandAbgerufen
Steuergesetz Kanton Basel-Stadt, § 32 Abs. 1 lit. k StG. Gesetzessammlung Basel-Stadt 640.100. Betrag direkt im kantonalen Gesetzestext gegengeprüft.Publikation aufrufenSteuerperiode 20257. September 2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.