Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Bern
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
Im Kanton Bern müssen Sie Belege zu Ihrem Weiterbildungsabzug auf Verlangen der Steuerverwaltung vorlegen können, denn die Nachweise für Abzüge erbringen Sie selbst. Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Angestellte gibt es nicht, TaxInfo empfiehlt die Aufbewahrung bis zur Verjährung. Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis am 15. März einzureichen.
Belege zum Weiterbildungsabzug: was im Kanton Bern gilt
Grundlage ist die Mitwirkungspflicht nach Art. 167 des Berner Steuergesetzes. Sie müssen alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen. Dazu gehört laut TaxInfo, Belege und Urkunden auf Verlangen bereitzustellen.
Eine besondere Regel, ob die Rechnungen zu Ziffer 6.6 schon mit der Steuererklärung einzureichen sind, haben wir in TaxInfo nicht gefunden. Klar ist aber, wer den Nachweis trägt: TaxInfo begründet die Aufbewahrung damit, dass die steuerpflichtige Person die Nachweise für Abzüge selbst erbringen muss. Was ein Coaching zum abziehbaren Coaching macht, steht unter Coaching absetzen im Kanton Bern.
Aufbewahrung von Belegen im Kanton Bern
| Personengruppe | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Selbstständig Erwerbende | 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Jahresrechnungen) | Art. 167 Abs. 3 StG |
| Angestellte und übrige Personen | keine gesetzliche Vorschrift; Empfehlung: bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist | TaxInfo, Verweis auf Art. 162/163 StG |
Für Selbstständige gilt zudem eine eigene Abzugsregel für Weiterbildung, siehe Weiterbildungsabzug für Selbstständige.
Fristen für die Steuererklärung im Kanton Bern
| Fall | Frist |
|---|---|
| Unselbstständig Erwerbende (Grundsatz) | 15. März |
| Selbstständig Erwerbende, Landwirtinnen und Landwirte, Beteiligte an Erben-, Miteigentümergemeinschaften und Personengesellschaften | 15. Mai |
Eine Fristverlängerung beantragen Sie «schriftlich bei der zuständigen Region oder online». Das Gesuch muss vor Ablauf der Frist gestellt werden. Zuständig ist im Kanton Bern die Steuerverwaltung, nicht die Gemeinde. Bis zu welchem Datum verlängert wird und was eine Verlängerung kostet, nennen die von uns abgerufenen TaxInfo-Seiten nicht; die Steuerverwaltung verweist dafür auf ihre Gebührenseite.
Mahnung, Busse und Ermessen im Kanton Bern
- Mahngebühr: «Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 60 Franken in Rechnung gestellt.»
- Busse: Wer trotz Mahnung Verfahrenspflichten verletzt, etwa verlangte Unterlagen nicht einreicht, riskiert nach Art. 216 StG eine Busse bis CHF 1'000, in schweren Fällen und bei Rückfall bis CHF 10'000.
- Ermessensveranlagung: Nach Art. 174 Abs. 2 StG veranlagt die Steuerverwaltung nach Ermessen, wenn trotz Mahnung keine Steuererklärung kommt oder die Steuerfaktoren mangels zuverlässiger Unterlagen nicht einwandfrei ermittelt werden können.
Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung
Auf eine Einsprache tritt die Steuerverwaltung laut TaxInfo nur ein, wenn ihr eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung mit Belegen beiliegt. Wie Sie auf eine Rückfrage antworten, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Fragen und Antworten
Muss ich im Kanton Bern die Coaching-Rechnung mit der Steuererklärung einreichen?
Eine besondere Belegregel für Ziffer 6.6 haben wir in TaxInfo nicht gefunden. Fest steht: Belege und Urkunden sind auf Verlangen vorzulegen, und Sie müssen Nachweise für Ihre Abzüge selbst erbringen.
Wie lange muss ich Belege im Kanton Bern aufbewahren?
Als angestellte Person gibt es keine gesetzliche Frist. TaxInfo empfiehlt, Belege aufzubewahren, bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Selbstständige müssen ihre Geschäftsunterlagen zehn Jahre aufbewahren (Art. 167 Abs. 3 StG).
Bis wann muss die Steuererklärung in Bern eingereicht sein?
Grundsätzlich bis zum 15. März. Selbstständig Erwerbende, Landwirte und Beteiligte an Personengesellschaften oder Erbengemeinschaften haben bis zum 15. Mai Zeit.
Was kostet eine Mahnung im Kanton Bern?
Für eine Mahnung wird eine Gebühr von CHF 60 verrechnet. Reagieren Sie trotz Mahnung nicht, sind eine Busse und eine Veranlagung nach Ermessen möglich.
Wie verlängere ich die Frist im Kanton Bern?
Schriftlich bei der zuständigen Region der Steuerverwaltung oder online, und zwar vor Ablauf der Frist. Höchstdaten und Gebühren für Fristverlängerungen nennen die von uns abgerufenen TaxInfo-Seiten nicht.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Bern | TaxInfo: Mitwirkungspflichten (Art. 167 StG) | Abruf 01.10.2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Bern | TaxInfo: Aufbewahrungspflicht | Stand 14.07.2020 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Bern | TaxInfo: Steuererklärung – Abgabefrist, Fristverlängerung, Gebühren | Fassung 07.11.2024 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Bern | Wegleitung Natürliche Personen 2025, Einreichefrist | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Bern | TaxInfo: Ermessensveranlagung (Art. 174 StG) | Fassung 07.07.2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Bern | TaxInfo: Verletzung von Verfahrenspflichten (Art. 216 StG) | Fassung 05.04.2019 | 01.10.2026 |
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Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.