Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Glarus
Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
Kurz beantwortet
Im Kanton Glarus stellen Sie die Weiterbildungskosten auf einem separaten Blatt zusammen und weisen sie nach, so die Wegleitung 2025 zu Ziffer 13.2. Mit eTax.GL übermitteln Sie die Belege elektronisch und ohne Unterschrift. Einzureichen ist bis zum aufgedruckten Datum; online lässt sich die Frist kostenlos bis 31. Dezember 2026 verlängern.
Welche Nachweise Glarus für die Weiterbildung verlangt
Die Wegleitung 2025 regelt den Nachweis direkt bei Ziffer 13.2: «Die Zusammenstellung dieser Kosten hat auf einem separaten Blatt zu erfolgen, und die Auslagen sind nachzuweisen.» Eine feste Belegliste für die Weiterbildung gibt die Steuerverwaltung nicht vor. Aus den Regeln von Ziffer 13.2 ergibt sich, was auf das Blatt gehört:
| Angabe | Grund in der Wegleitung 2025 |
|---|---|
| Art der Aus- oder Weiterbildung und Anbieter | nur berufsorientierte Kosten sind abziehbar |
| Bezahlter Betrag mit Zahlungsdatum | massgebend ist das Zahlungsdatum |
| Beteiligung Dritter (Arbeitgeber, ALV, IV, Bund, Branchenverband) | übernommene Kosten sind nicht abziehbar |
| Belege zu jeder Position | «die Auslagen sind nachzuweisen» |
| Summe, höchstens CHF 13'000 (Steuerperiode 2025) | Höchstbetrag Ziffer 13.2 |
Warum der Berufsbezug auf dem Blatt stehen sollte, lesen Sie unter Coaching absetzen im Kanton Glarus.
Belege mit eTax.GL oder auf Papier einreichen
Die Wegleitung 2025 nennt für eTax.GL drei Punkte: «Unterschriftfreie Einreichung», die App SNAP.SHARE «zur Digitalisierung der erforderlichen Belege» und die «Elektronische Übermittlung sämtlicher Beilagen». Die Zugangsdaten stehen im Schreiben der Steuerverwaltung. Auf Papier geht die Steuererklärung an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11, 8750 Glarus. Wichtig: «Es werden keine Originalbelege retourniert.» Legen Sie deshalb Kopien bei.
Fristen für die Steuererklärung im Kanton Glarus
Die Wegleitung 2025 nennt kein Kalenderdatum: Die Steuererklärung ist «bis zum aufgedruckten Datum» einzureichen. Für die Verlängerung ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig, nicht die Gemeinde.
| Fall | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Ordentliche Einreichung | bis zum auf der Steuererklärung aufgedruckten Datum | Wegleitung 2025, S. 3 |
| Fristverlängerung online | kostenlos, bis 31. Dezember 2026, unter gl.ch/steuerfristen | Wegleitung 2025, S. 5; Seite Fristverlängerungen |
| Frist über den 31. Dezember hinaus | schriftliches Gesuch, Gebühr CHF 30 (laut Seite Fristverlängerungen) | Seite Fristverlängerungen |
| Nach der 2. Mahnung | keine Online-Fristverlängerung mehr möglich | Seite Fristverlängerungen |
Wie Sie reagieren, wenn die Steuerverwaltung Belege nachfordert, steht unter Rückfrage der Steuerbehörde.
Belege im Kanton Glarus aufbewahren
Für Selbstständigerwerbende gilt laut Wegleitung 2025 eine Pflicht, die Unterlagen «während zehn Jahren, bei hängigen Verfahren während weiterer fünf Jahre aufzubewahren». Für Angestellte nennt die Wegleitung keine eigene Frist. Mehr zur Weiterbildung bei selbstständiger Tätigkeit: Weiterbildungsabzug für Selbstständige; die Grundlagen stehen unter Coaching steuerlich absetzen.
Was die Wegleitung offenlässt
Die Folgen bei verspäteter Einreichung (Mahnung, Busse, Ermessensveranlagung) behandelt die Wegleitung 2025 in einem eigenen Kapitel, das für diese Seite nicht ausgewertet werden konnte. Wir ergänzen es, sobald es geprüft ist.
Fragen und Antworten
Muss ich in Glarus Belege für die Weiterbildung einreichen?
Die Wegleitung 2025 verlangt zu Ziffer 13.2 eine Zusammenstellung auf einem separaten Blatt und schreibt: «die Auslagen sind nachzuweisen». Ob die Nachweise beizulegen oder erst auf Verlangen vorzulegen sind, sagt sie nicht ausdrücklich; die Formulierung spricht für Beilegen.
Kann ich die Belege elektronisch einreichen?
Ja. Mit eTax.GL übermitteln Sie die Steuererklärung samt Belegen elektronisch. Die Wegleitung nennt die App SNAP.SHARE zur Digitalisierung der Belege und die unterschriftfreie Einreichung.
Bekomme ich Originalbelege zurück?
Nein. Die Wegleitung 2025 hält fest: «Es werden keine Originalbelege retourniert.» Reichen Sie deshalb Kopien ein.
Bis wann muss die Steuererklärung in Glarus eingereicht sein?
Bis zum Datum, das auf Ihrer Steuererklärung aufgedruckt ist. Ein Kalenderdatum nennt die Wegleitung 2025 nicht.
Kostet eine Fristverlängerung etwas?
Online ist sie kostenlos und bis 31. Dezember 2026 möglich (gl.ch/steuerfristen). Längere Fristen beantragen Sie schriftlich; dafür verrechnet die Steuerverwaltung CHF 30.
Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?
Für Selbstständigerwerbende nennt die Wegleitung zehn Jahre, bei hängigen Verfahren weitere fünf Jahre. Für Angestellte nennt sie keine Frist.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Kantonale Steuerverwaltung Glarus | Wegleitung zur Steuererklärung 2025, S. 3–8 und Ziffer 13.2 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Kantonale Steuerverwaltung Glarus | Fristverlängerungen für natürliche Personen | aktuell | 01.10.2026 |
| Kantonale Steuerverwaltung Glarus | eTax.GL | aktuell | 01.10.2026 |
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Die Zahlen stammen aus amtlichen Quellen (Stand 09/2026). Ob ein Abzug im konkreten Fall anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde, nicht diese Seite.