Weiterbildungsabzug im Kanton Glarus
Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.
Kurz beantwortet
Im Kanton Glarus beträgt der Höchstabzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei den Kantons- und Gemeindesteuern CHF 13'000 (Art. 31 Abs. 1 Ziff. 12 StG). Bei der direkten Bundessteuer gelten davon unabhängig CHF 13'000 nach Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG. Beide Abzüge werden getrennt geltend gemacht.
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuergesetz Kanton Glarus, Art. 31 Abs. 1 Ziff. 12 StG. Wortlaut abrufbar im Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung; Gegencheck im kantonalen Gesetzestext noch offen. | Publikation aufrufen | keine Angabe | 7. September 2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
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Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.