Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Coaching steuerlich absetzen im Kanton Glarus

Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.

Kurz beantwortet

Im Kanton Glarus gehört berufsbezogenes Coaching unter Ziffer 13.2 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten». Für die Steuerperiode 2025 sind höchstens CHF 13'000 abziehbar, bei den Kantons- und Gemeindesteuern wie bei der direkten Bundessteuer. Nicht abziehbar ist, was nur der Liebhaberei oder der persönlichen Selbstentfaltung dient oder von Dritten bezahlt wurde.

Wo Coaching in der Glarner Steuererklärung steht

Ein Coaching, das Ihrem Beruf dient, deklarieren Sie im Kanton Glarus als berufsorientierte Aus- und Weiterbildung. Die Wegleitung 2025 behandelt diese Kosten unter Ziffer 13.2. Ein amtliches Hilfsformular gibt es dafür nicht; die Wegleitung verlangt eine eigene Zusammenstellung.

Steuererklärung Glarus 2025, Weiterbildungskosten
ZifferBezeichnungHöchstbetrag 2025
13.2Berufsorientierte Aus- und WeiterbildungskostenCHF 13'000 pro Jahr

Zwei Regeln aus Ziffer 13.2 sind wichtig: «Die Zusammenstellung dieser Kosten hat auf einem separaten Blatt zu erfolgen, und die Auslagen sind nachzuweisen.» Und zeitlich zählt das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum. Wie Sie das Blatt aufbauen, steht unter Nachweis und Belege im Kanton Glarus.

Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs im Kanton Glarus

Rechtsgrundlage ist Art. 31 Abs. 1 Ziff. 12 StG GL. Das Gesetz lässt die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zu einem Gesamtbetrag von 13'000 Franken zu. Der Kanton liegt damit für 2025 gleichauf mit der direkten Bundessteuer.

Höchstabzug, Kanton Glarus und Bund
SteuerperiodeKantons- und GemeindesteuernDirekte Bundessteuer
2025CHF 13'000CHF 13'000
2026in den Glarner Quellen nicht gefundenin den Glarner Quellen nicht genannt

Glarus passt die Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an, massgebend ist der Indexstand am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode (Art. 47 Abs. 1a StG). Für die Anpassung per 1. Januar 2026 meldete der Kanton am 30. September 2025 eine Teuerung von 0,06 Prozent und entsprechend geringe Anpassungen; einen Betrag für den Weiterbildungsabzug nennt die Mitteilung nicht. Hintergrund: Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.

Wann Coaching in Glarus als Weiterbildung gilt

Seit der Steuerperiode 2016 sind neben Weiterbildungskosten auch berufsorientierte Ausbildungs- und Umschulungskosten abziehbar. Die Wegleitung 2025 nennt zwei Voraussetzungen, von denen eine erfüllt sein muss:

  • «ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II muss vorliegen», oder
  • das 20. Lebensjahr ist vollendet, und es geht nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II. Mehr dazu: Erstausbildung oder Weiterbildung.

Coaching nennt die Wegleitung nicht ausdrücklich. Die entscheidende Grenze zieht sie so: Nicht abzugsfähig sind Aus- und Weiterbildungen, «die nicht berufsorientiert sind und nur der Liebhaberei (Hobby) oder der persönlichen Selbstentfaltung dienen». Für ein Coaching bedeutet das: Ein Coaching, das nur der persönlichen Entfaltung dient, fällt heraus. Zählt es, muss der berufliche Zweck erkennbar sein.

Für die Praxis

Notieren Sie auf dem separaten Blatt neben Anbieter, Betrag und Zahlungsdatum kurz, welcher beruflichen Aufgabe das Coaching dient. So zeigt die Zusammenstellung den Berufsbezug, den die Wegleitung verlangt.

Wenn Arbeitgeber oder Dritte in Glarus mitzahlen

Die Wegleitung 2025 ist hier ausführlich: Die Auslagen dürfen nur geltend gemacht werden, «soweit die Aufwendungen nicht von Dritten (z.B. Arbeitgeber/in, Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung, Bund, Branchenverbände, etc.) übernommen werden». Wer für einen Vorbereitungskurs einen Bundesbeitrag erhält, zieht ihn also ab. Zahlt der Arbeitgeber, lesen Sie Arbeitgeber zahlt Coaching.

Fragen und Antworten

Wie viel Coaching kann ich im Kanton Glarus abziehen?

Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 13'000 pro Jahr, bei den Kantons- und Gemeindesteuern wie bei der direkten Bundessteuer. Abziehbar ist nur, was nicht Dritte übernommen haben.

Wo trage ich Coaching in der Glarner Steuererklärung ein?

Unter Ziffer 13.2 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten». Die einzelnen Kosten stellen Sie auf einem separaten Blatt zusammen.

Ist ein Coaching für die persönliche Entwicklung abziehbar?

Nur mit Berufsbezug. Die Wegleitung 2025 schliesst Aus- und Weiterbildungen aus, die nicht berufsorientiert sind und nur der Liebhaberei oder der persönlichen Selbstentfaltung dienen.

Zählt das Rechnungs- oder das Zahlungsdatum?

Im Kanton Glarus das Zahlungsdatum. Die Wegleitung sagt: «Massgebend für die zeitliche Abgrenzung dieser effektiven Auslagen ist das Zahlungsdatum.»

Mein Arbeitgeber übernimmt einen Teil. Was darf ich abziehen?

Nur Ihren eigenen Anteil. Kosten, die Arbeitgeber, Arbeitslosen- oder Invalidenversicherung, Bund oder Branchenverbände übernehmen, sind nicht abziehbar.

Steigt der Höchstbetrag in Glarus jedes Jahr?

Das Steuergesetz sieht eine jährliche Anpassung der Abzüge an den Landesindex vor (Art. 47 Abs. 1a StG). Einen Betrag für 2026 enthalten die eingesehenen Glarner Unterlagen noch nicht.

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Kantonale Steuerverwaltung GlarusWegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 13.2Steuerjahr 202501.10.2026
Eidgenössische SteuerverwaltungKantonsblatt Glarus, Art. 31 Abs. 1 Ziff. 12 und Art. 47 Abs. 1a StGStand Februar 202601.10.2026
Kanton GlarusMedienmitteilung Ausgleich der kalten Progression30.09.202501.10.2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.