Klarheitscoach Coaching-Kosten, Steuerabzug und Anerkennung in der Schweiz – mit Quelle und Stand-Datum

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Abzug

Coaching steuerlich absetzen im Kanton St. Gallen

Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.

Kurz beantwortet

Im Kanton St. Gallen gehören Weiterbildungskosten in Ziffer 16.4 der Steuererklärung (laut Formular 1 2025 Feld 264 für Person 1, 268 für Person 2). Für 2025 sind bei den Kantons- und Gemeindesteuern höchstens CHF 13'000 pro Person abziehbar oder pauschal CHF 400 ohne Nachweis. Bei der direkten Bundessteuer gelten CHF 13'000, die Pauschale nicht.

Wo Coaching in der St. Galler Steuererklärung steht

Im Formular 1 der Steuererklärung 2025 stehen die Weiterbildungskosten unter Ziffer 16 «Weitere Abzüge»:

Steuererklärung St. Gallen 2025, Formular 1, Ziffer 16.4
ZifferBezeichnungFeld
16.4Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 1, Aufstellung264
16.4Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 2, Aufstellung268

Das Formular verlangt neben dem Betrag eine Aufstellung. Die Berufskosten in Formular 4 sind ein anderer Abzug. Wie die Aufstellung und die Belege behandelt werden, steht unter Nachweis und Belege im Kanton St. Gallen.

Höchstbetrag und Pauschale im Kanton St. Gallen

Rechtsgrundlage ist Art. 45 Abs. 1 Bst. j StG. Die Wegleitung 2025 setzt die Obergrenze bei «maximal Fr. 13'000 pro Kalenderjahr und Person». St. Gallen kennt zusätzlich eine Pauschale: Unselbstständig Erwerbende können laut Kurzübersicht zur Wegleitung 2025 statt der tatsächlichen Kosten «pauschal, ohne besonderen Nachweis Fr. 400» abziehen. Die Pauschale gilt nur bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Weiterbildungsabzug pro Person, Steuerperiode 2025
VarianteKantons- und GemeindesteuernDirekte Bundessteuer
Tatsächliche, selbst bezahlte Kostenhöchstens CHF 13'000höchstens CHF 13'000 (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG)
Pauschale ohne besonderen NachweisCHF 400keine Pauschale

Einen Betrag für 2026 haben wir in den amtlichen Unterlagen noch nicht gefunden. Das Steuerbuch StB 45 Nr. 15 ist in der Fassung vom 1. November 2016 online und nennt noch den früheren Betrag von CHF 12'000; für 2025 gilt der Betrag aus der Wegleitung.

Wann Coaching in St. Gallen als Weiterbildung gilt

Das St. Galler Steuerbuch zur Weiterbildung (StB 45 Nr. 15) erwähnt Coaching, Supervision und Persönlichkeitsentwicklung nicht. Es grenzt über die Freizeit ab: Nicht abziehbar sind Tätigkeiten, die «nach der allgemeinen Lebenserfahrung vornehmlich in der Freizeit» ausgeübt werden. Als Beispiel nennt es Tanzkurse, «sofern es sich nicht um eine Ausbildung zum professionellen Tanzlehrer handelt». Sprachkurse im Ausland sind abziehbar, wenn die Sprachkenntnisse «einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsausübung haben».

Für die Praxis

Ohne St. Galler Regel zum Coaching zählt vor allem, dass der berufliche Zweck klar ist. Schreiben Sie in die Aufstellung, wofür im Beruf Sie es brauchen. Die Grundsätze: Coaching steuerlich absetzen.

Voraussetzungen und Informatikmittel

  • Erstausbildung: Der Abzug setzt einen ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II (Berufslehre oder Maturität) oder das vollendete 20. Lebensjahr voraus (Wegleitung 2025). Mehr unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
  • Informatikmittel: Hard- und Software gelten nicht als Weiterbildungskosten, «ausser diese müssen im Zusammenhang mit einer Aus- und Weiterbildung zwingend angeschafft werden». Dann sind nur 50 Prozent der Aufwendungen abziehbar.

Wenn der Arbeitgeber zahlt

«Selbstverständlich kann der Steuerpflichtige nur die Weiterbildungskosten in Abzug bringen, die er auch tatsächlich selbst trägt» (StB 45 Nr. 15, Ziff. 2.5). Auch die Wegleitung spricht von «selbst bezahlten» Kosten. Mehr dazu: Arbeitgeber zahlt Coaching.

Selbstständig Erwerbende in St. Gallen

Laut Steuerbuch (Ziff. 3.7) können Selbstständige Kosten für eigene Bildungsmassnahmen als geschäftsmässig begründete Kosten abziehen. Die Fassung des Steuerbuchs stammt von 2016.

Fragen und Antworten

Wie viel Weiterbildung kann ich in St. Gallen abziehen?

Für 2025 höchstens CHF 13'000 pro Person bei den Kantons- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer. Abziehbar sind nur selbst bezahlte Kosten.

Was ist die Pauschale von CHF 400?

Unselbstständig Erwerbende können bei den Kantons- und Gemeindesteuern statt der tatsächlichen Kosten pauschal CHF 400 ohne besonderen Nachweis abziehen. Beim Bund gibt es diese Pauschale nicht.

Wo trage ich Coaching ein?

Im Formular 1 unter Ziffer 16.4, Feld 264 für Person 1 und Feld 268 für Person 2, zusammen mit einer Aufstellung.

Ist Coaching im St. Galler Steuerbuch geregelt?

Nein. Das Steuerbuch StB 45 Nr. 15 erwähnt Coaching nicht. Massgebend ist der Bezug zum Beruf; Freizeitaktivitäten sind nicht abziehbar.

Kann ich einen Laptop für die Weiterbildung abziehen?

Nur wenn er für die Weiterbildung zwingend angeschafft werden muss. Dann sind 50 Prozent der Kosten abziehbar.

Was gilt für Selbstständige?

Eigene Bildungsmassnahmen mit Bezug zur selbstständigen Tätigkeit können als geschäftsmässig begründete Kosten abgezogen werden (Steuerbuch, Ziff. 3.7).

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Kantonales Steueramt St. GallenWegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 16.4Steuerjahr 202501.10.2026
Kantonales Steueramt St. GallenKurzübersicht Wegleitung 2025Steuerjahr 202501.10.2026
Kantonales Steueramt St. GallenFormular 1 Steuererklärung 2025, Ziffer 16.4Steuerjahr 202501.10.2026
Kantonales Steueramt St. GallenSteuerbuch StB 45 Nr. 15 Kosten der berufsorientierten Aus- und WeiterbildungFassung 01.11.201601.10.2026

Steuerabzugs-Rechner

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. Klarheitscoach ist unabhängig und weder eine Behörde noch eine Steuerberatung.