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Abzug

Nachweis und Belege für den Weiterbildungsabzug im Kanton Waadt

Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.

Kurz beantwortet

Belege zur Weiterbildung gehören im Kanton Waadt nicht zu den Pflichtbeilagen der Steuererklärung 2025. Die Instructions générales verlangen aber, alle Belege für eine Prüfung aufzubewahren, und VaudTax zeigt an, welche Unterlagen es braucht. Die allgemeine Frist ist der 15. März 2026, ohne Gesuch toleriert bis 30. Juni 2026.

Welche Belege das Waadtländer Steueramt erwartet

Die Instructions générales 2025 unterscheiden zwischen Unterlagen, die Sie beilegen müssen, und solchen, die Sie aufbewahren. Belege zur Weiterbildung gehören nicht zu den Pflichtbeilagen. Gleichzeitig gilt für alle Unterlagen: «toutes les pièces doivent être conservées à disposition de l'autorité fiscale en cas de vérification».

Waadt, Steuererklärung 2025: Beilagen
UnterlageBehandlung
Lohnausweise aller Arbeitgeberbeilegen
Bescheinigungen Säule 3abeilegen
Bescheinigungen Einkauf 2. Säule ab CHF 10'000beilegen
Belege Kinderbetreuungbeilegen
Rechnungen und Zahlungsnachweise zur Weiterbildungnicht auf der Pflichtliste; aufbewahren, VaudTax-Anzeige beachten

VaudTax passt die Liste laufend an: «Le nombre et le type de pièces requises sont affichés et ces informations évoluent au fur et à mesure de la saisie de la déclaration.» Verlangt VaudTax nach dem Ausfüllen von Code 618 Belege, laden Sie diese hoch. Da die Annexe 04 je Kurs oder Coaching ein Zahlungsdatum verlangt, gehören Rechnung und Zahlungsnachweis zusammen. Mehr zum Abzug selbst: Coaching absetzen im Kanton Waadt.

Belege mit VaudTax einreichen

Steuererklärung und Belege können Sie elektronisch über VaudTax übermitteln. Eine Unterschrift braucht es dann nicht: «Les contribuables qui déposent leur déclaration d'impôt par voie électronique n'ont pas besoin de la signer.» Speichern und drucken Sie das avis récapitulatif, es ist Ihr Nachweis. Nach der Übermittlung haben Sie sechs Tage Zeit für Änderungen. Für Anhänge gelten Grenzen: jede Datei bis 5 MB, alle zusammen bis 80 MB, höchstens 80 Dateien. Auf Papier drucken Sie die Erklärung aus, unterschreiben sie und senden sie mit den Beilagen im A3-Umschlag. Wo der Abzug in der Erklärung steht, zeigt Coaching in der Steuererklärung eintragen.

Fristen für die Steuererklärung in der Waadt

Steuererklärung 2025, natürliche Personen Waadt
FallFrist
Allgemeine Frist15. März 2026
Toleranz ohne Gesuch (unbeschränkt Steuerpflichtige)30. Juni 2026
Toleranz ohne Gesuch (Wohnsitz im Ausland)30. November 2026
Gesuch um Verlängerung, spätestens einzureichen30. Juni 2026
Verlängerte Frist30. September 2026
Letzte Verlängerung in Härtefällen31. Oktober 2026

Das Gesuch ist kostenlos und geht online über e-Délai, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Steuerverwaltung.

Mahnung und Busse in der Waadt

Wer nicht fristgerecht einreicht, wird gemahnt und hat 30 Tage Zeit. Die Mahnung kostet CHF 50. Bleibt die Erklärung aus, veranlagt die Steuerbehörde nach Ermessen (taxation d'office) und spricht eine Ordnungsbusse bis CHF 1'000 aus, in schweren Fällen oder im Wiederholungsfall bis CHF 10'000. Die Fristenregelung stützt sich auf Art. 173 bis 175 und 179 LI. Wie Sie reagieren, wenn das Steueramt Belege nachfordert: Rückfrage der Steuerbehörde.

Aufbewahren

Eine feste Aufbewahrungsdauer für Angestellte nennen die Instructions générales nicht. Sie verlangen nur, dass alle Belege für eine Prüfung verfügbar bleiben.

Fragen und Antworten

Muss ich in der Waadt Belege für die Weiterbildung beilegen?

Weiterbildungsbelege stehen nicht auf der Liste der Pflichtbeilagen in den Instructions générales 2025. Alle Belege müssen Sie aber für eine Prüfung aufbewahren. VaudTax zeigt während des Ausfüllens an, welche Unterlagen es braucht.

Muss ich die elektronische Steuererklärung unterschreiben?

Nein. Wer über VaudTax einreicht, muss nicht unterschreiben. Speichern und drucken Sie das «avis récapitulatif», es gilt als Nachweis der Einreichung.

Wie viele Dateien kann ich in VaudTax hochladen?

Laut Hilfe zu VaudTax 2025 höchstens 80 Dateien, jede bis 5 MB und zusammen bis 80 MB.

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 in der Waadt eingereicht sein?

Die allgemeine Frist ist der 15. März 2026. Unbeschränkt Steuerpflichtige dürfen ohne Gesuch bis 30. Juni 2026 einreichen.

Kostet eine Fristverlängerung in der Waadt etwas?

Nein. Ein Gesuch ist bis 30. Juni 2026 kostenlos möglich, etwa über e-Délai. Bewilligt wird dann eine Frist bis 30. September 2026, in Härtefällen letztmals bis 31. Oktober 2026.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Sie erhalten eine Mahnung mit 30 Tagen Frist und einer Gebühr von CHF 50. Reichen Sie dann nicht ein, wird nach Ermessen veranlagt, mit einer Ordnungsbusse bis CHF 1'000, in schweren Fällen bis CHF 10'000.

Quellen

Amtliche Quellen, abgerufen am 01.10.2026
QuelleDokumentStandAbgerufen
Administration cantonale des impôts VaudInstructions générales 2025 (21001), Beilagen, VaudTax, MahnungSteuerjahr 202501.10.2026
Administration cantonale des impôts VaudDélais pour le dépôt de la déclaration d'impôt 202505.01.202601.10.2026
Kanton WaadtAide prestation VaudTax 2025Steuerjahr 202501.10.2026
Administration cantonale des impôts VaudAnnexes 4 et 5 2025Steuerjahr 202501.10.2026

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Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.