Coaching und Steuern im Kanton Graubünden
Kurz beantwortet
Der Kanton Graubünden regelt, welcher Weiterbildungsabzug zulässig ist. Die Gemeinden bestimmen den Steuerfuss und damit, wie viel der Abzug in Franken wert ist. Die direkte Bundessteuer läuft davon unabhängig.
Die Geldfragen im Kanton Graubünden
- Weiterbildungsabzug Was der Kanton als Weiterbildung anerkennt, wie der Abzug bemessen wird und wo er sich von der direkten Bundessteuer unterscheidet.
- Coaching absetzen Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
- Selbstständig oder angestellt Angestellte ziehen Weiterbildung als Berufskosten ab, Selbstständige als geschäftsmässig begründeten Aufwand. Der Weg ist ein anderer.
- Arbeitgeber zahlt Was passiert steuerlich, wenn die Firma bezahlt, und was eine Rückzahlungsklausel daran ändert.
- Nachweis und Belege Welche Unterlagen die Steuerbehörde sehen will und woran ein Abzug in der Praxis scheitert.
- Coaching und Psychotherapie Warum Coaching nicht unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung fällt und was das steuerlich bedeutet.
Ratgeber zu diesen Fragen
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AbzugBundessteuer und Kantonssteuer: der Unterschied erklärtBei der direkten Bundessteuer gilt für den Weiterbildungsabzug ein fixer Höchstbetrag von CHF 13'000, bei den Kantons- und Gemeindesteuern legt jed …
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AbzugWeiterbildungsabzug für Selbstständige: kein HöchstbetragSelbstständigerwerbende dürfen ihre eigenen Weiterbildungskosten unbeschränkt als geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen (Art. 27 Abs. 1 DBG …
KostenArbeitgeber zahlt Coaching: Lohnausweis und RückzahlungsklauselÜbernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer berufsorientierten Weiterbildung, ist das für den Arbeitnehmer mit CHF 0 steuerbar (Art. 17 Abs. 1bis DB …
AbzugCoaching absetzen bei Quellensteuer: der Weg und die FristQuellenbesteuerte machen den Weiterbildungsabzug über die nachträgliche ordentliche Veranlagung geltend. Der Antrag läuft bis 31. März des Folgejah …Gemeinden im Kanton Graubünden (100)
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Hinweis: Die Angaben sind redaktionell zusammengestellt (Stand 09/2026) und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgeblich ist der Entscheid der Steuerbehörde.