Coaching steuerlich absetzen im Kanton Graubünden
Unter welchen Voraussetzungen Coaching-Kosten als berufsorientierte Weiterbildung gelten und wann nicht.
Kurz beantwortet
Im Kanton Graubünden tragen Sie Weiterbildungskosten in Ziffer 17.4 der Steuererklärung ein. Für die Steuerperiode 2025 sind bei der Kantonssteuer höchstens CHF 13'000 pro Person abziehbar (Art. 36 Abs. 1 lit. o StG), bei der direkten Bundessteuer ebenfalls CHF 13'000. Coaching nennt die Bündner Praxis nicht ausdrücklich, massgebend ist der Bezug zum Beruf.
Wo Coaching in der Bündner Steuererklärung steht
Die Wegleitung 2025 führt die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten unter Ziffer 17.4. Einen Feld-Code nennt sie nicht. Die Steuererklärung füllen Sie mit SofTax GR aus. Die Kosten sind ein allgemeiner Abzug und keine Gewinnungskosten; die Praxisfestlegung zu den übrigen Berufsauslagen hält fest: «Die Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sind in der Pauschale nicht berücksichtigt und können separat abgezogen werden.»
Allgemein zum Eintragen: Coaching in der Steuererklärung eintragen.
Höchstbetrag des Weiterbildungsabzugs in Graubünden
Die Wegleitung 2025 ist knapp: «Der Abzug der Kosten ist begrenzt auf CHF 13'000.–.» Graubünden setzt keinen eigenen Betrag fest. Die Praxisfestlegung «Aus- und Weiterbildungskosten» (036-o-01, Stand 27.2.2026) erklärt, warum: Wegen unterschiedlicher Indexierungsklauseln im Bund und im Kanton «verweist StG 36 I lit. o auf die Regelung in DBG 33 I lit. j».
| Steuer | Höchstbetrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Kantonssteuer Graubünden | CHF 13'000 | Art. 36 Abs. 1 lit. o StG |
| Direkte Bundessteuer | CHF 13'000 | Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG |
Bei gemeinsam veranlagten Personen können laut Praxisfestlegung «die effektiven Kosten (bis maximal Fr. 13'000.–) von jeder Person» geltend gemacht werden. Einen Betrag für 2026 nennt die Steuerverwaltung nicht ausdrücklich. Wie die Indexierung wirkt: Kalte Progression beim Weiterbildungsabzug.
Wann Coaching in Graubünden als Weiterbildung gilt
Die Wörter Coaching, Supervision und Persönlichkeitsentwicklung kommen in der Bündner Praxisfestlegung nicht vor. Es gilt die allgemeine Regel der Wegleitung 2025: Die Auslagen müssen «berufsorientiert» sein. «Nicht abziehbar sind dagegen Kosten für Bildungslehrgänge, die der Liebhaberei (Hobby) oder der Selbstentfaltung dienen.» Alle anderen Bildungskosten sind abziehbar, auch Berufsaufstiegskosten und eine Umschulung, ob freiwillig oder unter Zwang.
Die Praxisfestlegung nennt Beispiele für Liebhaberei: Salsatanzstunden eines Sozialarbeiters sowie Astrologie-, Feldenkrais- und Feng-Shui-Kurse. «Sprachausbildungen in weniger gebräuchlichen Sprachen (z.B. Arabisch, Russisch, Chinesisch) gelten als Liebhaberei», ausser die Sprache ist für die Tätigkeit oder den beruflichen Aufstieg nützlich.
Für die Praxis
Weil die Bündner Praxis Coaching nicht eigens regelt, zählt der berufliche Zweck. Halten Sie fest, welcher Aufgabe im Beruf das Coaching dient. Die Grundsätze beschreibt Coaching steuerlich absetzen.
Voraussetzungen und Zeitpunkt des Abzugs
- Erstausbildung: Abziehbar nur, wenn ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt oder Sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und es nicht um die Kosten bis zu diesem ersten Abschluss geht (Wegleitung 2025). Mehr unter Erstausbildung oder Weiterbildung.
- Ohne Erwerbseinkommen: Der Abzug ist auch möglich, wenn Sie im selben Jahr kein Erwerbseinkommen haben, etwa bei Wiedereinstiegskosten.
- Zeitpunkt: Die Kosten werden im Jahr der Bezahlung abgezogen und lassen sich nicht auf mehrere Steuerperioden verteilen.
Wenn der Arbeitgeber zahlt
«Kosten, die vom Arbeitgeber übernommen oder erstattet werden, sind nicht abziehbar» (Wegleitung 2025). Den Abzug kann nur die steuerpflichtige Person selbst beanspruchen, nicht Dritte wie die Eltern. Direkt vom Arbeitgeber getragene Weiterbildungskosten sind für Sie kein Einkommen (Praxisfestlegung, Ziff. 1.2).
Selbstständig Erwerbende in Graubünden
Selbstständige können die eigenen Aus- und Weiterbildungskosten «als Gewinnungskosten unbeschränkt abziehen», wenn sie mit der selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen (Praxisfestlegung, Ziff. 1.4). Fehlt dieser Zusammenhang, etwa bei einem Berufswechsel, gilt der allgemeine Abzug mit Obergrenze.
Fragen und Antworten
Wie viel kann ich in Graubünden für Weiterbildung abziehen?
Für die Steuerperiode 2025 höchstens CHF 13'000 pro Person, bei der Kantonssteuer wie bei der direkten Bundessteuer.
Wo trage ich Coaching ein?
In der Steuererklärung unter Ziffer 17.4 «Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten», nicht bei den Berufsauslagen.
Regelt Graubünden Coaching ausdrücklich?
Nein. Die Praxisfestlegung zu den Aus- und Weiterbildungskosten erwähnt Coaching nicht. Entscheidend ist, ob die Kosten berufsorientiert sind und nicht der Liebhaberei oder Selbstentfaltung dienen.
Können beide Ehepartner je CHF 13'000 abziehen?
Ja. Laut Praxisfestlegung kann bei gemeinsam veranlagten Personen jede Person die effektiven Kosten bis CHF 13'000 geltend machen.
In welchem Jahr ziehe ich die Kosten ab?
Im Jahr, in dem Sie bezahlt haben. Eine Verteilung auf mehrere Steuerperioden ist nicht möglich.
Was gilt für Selbstständige?
Weiterbildung mit Bezug zur selbstständigen Tätigkeit ist als Gewinnungskosten unbeschränkt abziehbar.
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Steuerverwaltung Graubünden | Praxisfestlegung Aus- und Weiterbildungskosten (036-o-01) | 27.02.2026 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Graubünden | Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 17.4 | Steuerjahr 2025 | 01.10.2026 |
| Steuerverwaltung Graubünden | Praxisfestlegung Übrige erforderliche Berufsauslagen (031-01-c-01) | 26.02.2026 | 01.10.2026 |
Steuerabzugs-Rechner
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Ob ein Coaching als berufsorientierte Weiterbildung anerkannt wird, entscheidet die Steuerbehörde in der Veranlagung, nicht dieser Rechner.
Ratgeber zum Thema
AbzugCoaching steuerlich absetzen: was Bund und Kanton zulassenBeim Bund sind CHF 13'000 abziehbar, in den Kantonen zwischen CHF 10'700 und 19'100. Warum zwei Beträge gelten und was der Abzug in Franken bringt.
AbzugCoaching in der Steuererklärung: wo es hingehörtDer Weiterbildungsabzug hat in der Steuererklärung eine eigene Rubrik: bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13’000, im Kanton Solothurn separat un …
AusbildungErstausbildung oder Weiterbildung: die Grenze für den SteuerabzugWeiterbildungskosten sind bei der Bundessteuer bis CHF 13'000 abziehbar (Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG). Was als Erstausbildung gilt und wo die Grenze …Zum Weiterlesen
- Weiterbildungsabzug im Kanton Graubünden
- Selbstständig oder angestellt im Kanton Graubünden
- Arbeitgeber zahlt im Kanton Graubünden
- Nachweis und Belege im Kanton Graubünden
- Coaching und Psychotherapie im Kanton Graubünden
Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot und keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Stand: 09/2026.